Eigentum beim Smartphonekauf durch das Unternehmen?

3 Antworten

Wenn ihr einen Betriebsrat habt und es dazu eine Betriebsvereinbarung gibt, sollten diese Dinge dort geregelt sein.

Da du privat zuzahlst, könntest du bei einer Beendigung sicher auf dein Eigentum bestehen. Die Rechtslage in deinem Fall würde ohne eine verbeindliche Regelung des Arbeitgebers vor Gericht landen und diesen Weg will keiner beschreiten.

Da es sich um ein Firmenhandy handelt, würde ich damit auch nur Dinge tun die sich um die Firma handeln, auch wenn eine private Nutzung gestattet ist.

Das Handy ist und bleibt Eigentum des Arbeitgebers, und muss bei Ausscheiden abgegeben werden. Die Zuzahlung ist dann verloren. Ähnlich ist das bei Firmenwagen, nur dass es da ind er Regel nicht um 18 Peanuts geht.

Sei froh wenn der AG überhaupt die Ausnahme zulässt, die 18 Euronen zu kassieren ist wahrscheinlich mehr Aufwand als 18 Euro zu verschenken, aber wenn man es einem erlaubt, kommen alle anderen auch ...

Das könnt ihr vertraglich vereinbaren.