eidesstattliche Versicherung verjährt?

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Wenn ein Titel da ist, ist er 30 Jahre gültig.
Das heißt:
Wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht ändern, kann der Gläubiger alle 3 Jahre eine neue eidesstattliche Versicherung verlangen.
LG murkeltimo

  1. Für eine eidesstattliche Versicherung gibt es keine "Verjährungsfrist". Sie wird entweder automatisch exakt 3 Jahre nach ihrer Abgabe aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht oder auf Antrag, sobald die Schulden bezahlt worden sind, deretwegen die eV abgegeben worden ist.

  2. Innerhalb von drei Jahren kann keine neue eidesstattliche Versicherung verlangt werden, es sei denn, es gibt konkrete Hinweise auf neue Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse (z.B. neue Arbeitsstelle).

  3. Es gibt keine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von eidesstattliche Versicherungen, man kann sie also theoretisch tausendfach abgeben (bei entsprechend häufigen Änderungen der Verhältnisse).

  4. Die wiederholte Abgabe einer eidesstattliche Versicherung ohne wesentliche Änderung begründet häufig den Verdacht, dass sie falsch ist, weil einerseits eigentlich im Leben jedes Menschen Veränderungen passieren und andererseits bei fortdauernder Zahlungsunfähigkeit heutzutage ein Privatinsolvenzverfahren empfehlenswert wäre (bei dem dann allerdings über längere Zeit die Einkünfte kontrolliert werden!).

  5. Die Schulden, auf Grund derer die eidesstattliche Versicherung abgegeben wird/wurde, verjährgen unabhängig von der e.V., also vollstreckbare Schuldtitel z.B. nach 30 Jahren.

Ein Gläubiger kann alle drei Jahre eine neue e.V. verlangen - die drei Jahre bekonnen erst zu zählen nach Ablauf des Jahres in dem man die e.V. abgelegt hat..... Es kann natürlich immer so weiter gehen. In besonderen Fällen kann der Gläubiger auch zwischenzeitlich die Abgabe bei Gericht beantragen, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Schuldner zu Vermögen gekommen ist. ( Tipp: lassen Sie sich doch selber durch einen Bekannten für 50 Euro zum e.V. treiben .... dann haben Sie immer die Möglichkeit die e.V. sofort selber aus dem Schuldnerverzeichnis löschen zu lassen... wenn Ruhe an der Front eingetreten ist!!!) Das kann der Bekannte einfach durch einen Mahnbescheid machne, dem Sie nicht widersprechen ... oder mit einem Schuldanerkennts beim Notar mit einer sofort vollstreckbaren Ausfertigung derselben ( Kosten bei 100 Euro Schuld etwa 25 Euro)

JoachimWinters  11.10.2010, 23:27

Die Abgabe einer neuern eidesstattlichen Versicherung ist exakt nach 3 Jahren und 1 Tag möglich, nicht erst nach Ablauf des dritten Jahres!!!!

Wäre es unter diesen Umständen vielleicht nicht sinnvoller über eine Private Insolvenz nachzudenken? Bei der P.I hätten Sie nach sechs Jahren wieder einen finanziellen Neubeginn. Sie hätten des weiteren einen Gläubigerschutz der Sie vor aggressiven Forderungen Schützt und eine/n Treuhänder der allein der Ansprechpartner ist. Das ist sehr gut wenn man durch diese ganze Situation eh schon am Boden ist. Ich hoffe diese Alternative kann Ihnen vielleicht helfen.