Eichstempel Gasuhr nicht vorhanden?

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Oha, 1990 - da lohnt sich ja schon fast der Gang zum Anwalt um die Kosten anfechten zu lassen. Normal gelten 8 Jahre bei Gas, dann kann man nochmal stichprobenartig nacheichen lassen, ich bin mir nicht ganz sicher, aber normal halber Intervall, also nach 12 Jahren ist endgültig Schicht im Schacht. Beim zweiten Intervall - wie gesagt - nicht 100%, aber eine 26 Jahre!

tasimas 
Fragesteller
 29.06.2016, 21:55

Danke für deine Antwort. Muss das Prüfzeichen denn nicht irgendwie von aussen ersichtlich sein? Also, irgendwo am Gaszähler?

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CCCPtreiber  29.06.2016, 22:03
@tasimas

Nur die erste Eichung, dann wird das in Stichproben ermittelt. Lt. Gesetz sind dann nochmal 4 Jahre möglich, ich habe aber im Netz keinen Bezug gefunden das dann eine weitere Stichprobenartige Eichung ausgeschlossen ist. Im Zweifel ist der Betreiber dir gegenüber auskunftspflichtig. Anfechten kann man, aber ich sage dir auch das bei defekt die Dinger ehr zu deinen Gunsten zählen, also in den meisten Fällen weniger anzeigen. 

Bei dem Gasverbrauch würde ich mir zwei Wärmemengenmessungen setzen lassen, eine in den Rücklauf der Heizung und eine in den Rücklauf des Warmwasserwärmetauschers. Das kostet dich mit Montage - wenn du bei Ebay kaufst - vielleicht 500€, aber du hast dann mal einen Überblick wo welche Energiemenge hin geht und ob das überhaupt stimmen kann. Natürlich gibt es dann noch Differenzen, da die Verluste nicht angezeigt werden, aber du weißt dann ob ihr viel Brauchwasser habt (so wie bei uns, etwa 27 000 kWh Jahresverbrauch, 196 m³ Wasser, 130 m² Wohnfläche, Haus Bj. 1961, nicht gedämmt, 4 Personen, 2 Kleinkinder, WaMa + Geschirrspüler am Warmwasser, Wäscheberg schon vom Nachbarort sichtbar...) und wie viel Wärme für Heizung abgehen.

Vielleicht liegt ja auch schlicht ein Ablesefehler vor ? Geht doch mal die Abrechnungen durch, oder habt ihr vom Vorbesitzer vielleicht noch etwas aus versehen aufs Auge gedrückt bekommen?

(Für den langen Text würde ich mich über eine hilfreichste Antwort - Auszeichnung freuen)

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Es gab ein Gasleck im Keller, dem Raum, in dem die Therme steht. Außerdem konnte ich in Erfahrung bringen, dass unser Vorgänger im letzte Jahr einen Verbrauch von 64 000 kWh hatte - im Vergleich sind wir also noch sparsam.

Der Energieversorger lässt nun auch das zuständige Amt kommen, um den Zähler zu überprüfen.

Das Baujahr des Zählers ist uninteressant.

Wichtiger ist die Plombe !

Anhand der Zählernummer und Plombe kann der Netzbetreiber den Eichvorgang aufklären (hat er totsicher dokumentiert vorliegen).

Das ist immerhin deren rudimentäres Tagesgeschäft.

Fehlt die Plompe, könnte eine Manipulation vorliegen bzw. unterstellt werden.

Eine Manipulation zum Nachteil des Kunden ist mehr als unwahrscheinlich. Außerdem liegt sie nicht im Verantworrtungsbereich des Netzbetreibers, solange er keine Kenntnis davon hat

Hole den Netzbetreiber zu Dir und lasse Dich genau aufklären.

Gruß Dietmar Bakel


Leider konnen die netzbetreiber den wechsel und die eichfrist ewig verlängern indem sie sie serie des Zählers stichprobenartig kontrolliert...

Hab ich das richtig verstanden ihr wohnt da erst neu und vorher der niedrige Verbrauch war eine Wohnung oder auch ein Haus.? Wieviel Verbrauch hattet ihr vorher wieviel jetzt insgesamt? Und wieviel qm vorher und jetzt? Gibt es einen Energieausweis zum Haus? Wenn ja was sagt der über vorherige Verbräuche aus?
Was ihr auch prüfen solltet ist ob der Zählerstand richtig abgelesen wurde (ggf zahlendreher drin?) Und stimmt der Anfangszählerstand mit euerm Einzugszählerstand überein. Das sind die häufigsten Fehlerquellen bei sowas.

Wenn der Installateur sagt das alles ok ist und der Verbrauch zu hoch ist dann lohnt sich ggf ne Zählerüberprüfung zu beantragen. Die kosten dafür mussen nur dann von euch getragen werden wenn der Zähler dann doch nicht defekt war...

maggylein  29.06.2016, 23:37

ach bzgl. des Eichstempels ggf. direkt mal beim eichamt anrufen ich glaube selbst der muss nicht drauf sein... aber das wissen die da sicher besser

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