Eerlischt die Zulassung des Autos nach dem Tod des Halters sofort?

4 Antworten

zum abmelden brauchst keine weiteren Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigungen Teil I u. II


SBV777  27.08.2022, 19:03

Was möchtest Du damit sagen? Damit beantwortest Du nicht die Frage!

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Herzliches Beileid zum Verlust deines...

Die Zulassung des Fahrzeuges endet nicht automatisch. Stell dir vor, Du würdest das Fahrzeug nutzen und es wäre nicht mehr versichert etc. und dir wäre es nicht bekannt.

Mit den amtlichen Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kannst Du das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle außer Betrieb setzen.

Sollte dir die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) fehlen, wäre eine Sterbeurkunde und in der Regel auch ein Testament bzw. Erbschein erforderlich. In diesem Fall erkundige dich bitte vorher bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zulassung läuft weiterhin solange die Beträge bezahlt werden.

Abmelden kann jeder und keine Sterbeurkunde nötig. Jeder kann jedes Auto abmelden, egal ob der Eigentümer lebt. Solange man die Papiere und Kennzeichen hat


SBV777  27.08.2022, 19:08

Das Fahrzeug ist solange zugelassen, bis außer Betrieb gesetzt wird (zum Beispiel durch einen Erben). Sollte kein Versicherungsschutz mehr für das Fahrzeug bestehen, würde der Halter bzw. Erbe von der Kfz-Zulassungsbehörde per Verfügung zum Nachweis neuen Versicherungsschutzes bzw. Umsschreibung des Fahrzeuges oder alternativ zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges aufgefordert!

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Nein, die Zulassung erlischt nicht mit dem Tod des Eigentümers.

Wenn du dich als Erbe mit einem Erbschein ausweisen kannst, kannst du das Fahrzeug abmelden.