Eerlischt die Zulassung des Autos nach dem Tod des Halters sofort?
Ist das Fahrzeug eines verstorbenen Fahrzeughalters automatisch nicht mehr zugelassen, wenn nicht , was muss man alles abgeben bzw vorzeigen um es abzumelden und bekommt man auch eine Bestätigung?
4 Antworten
zum abmelden brauchst keine weiteren Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigungen Teil I u. II
Herzliches Beileid zum Verlust deines...
Die Zulassung des Fahrzeuges endet nicht automatisch. Stell dir vor, Du würdest das Fahrzeug nutzen und es wäre nicht mehr versichert etc. und dir wäre es nicht bekannt.
Mit den amtlichen Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kannst Du das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle außer Betrieb setzen.
Sollte dir die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) fehlen, wäre eine Sterbeurkunde und in der Regel auch ein Testament bzw. Erbschein erforderlich. In diesem Fall erkundige dich bitte vorher bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Zulassung läuft weiterhin solange die Beträge bezahlt werden.
Abmelden kann jeder und keine Sterbeurkunde nötig. Jeder kann jedes Auto abmelden, egal ob der Eigentümer lebt. Solange man die Papiere und Kennzeichen hat
Das Fahrzeug ist solange zugelassen, bis außer Betrieb gesetzt wird (zum Beispiel durch einen Erben). Sollte kein Versicherungsschutz mehr für das Fahrzeug bestehen, würde der Halter bzw. Erbe von der Kfz-Zulassungsbehörde per Verfügung zum Nachweis neuen Versicherungsschutzes bzw. Umsschreibung des Fahrzeuges oder alternativ zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges aufgefordert!
Nein, die Zulassung erlischt nicht mit dem Tod des Eigentümers.
Wenn du dich als Erbe mit einem Erbschein ausweisen kannst, kannst du das Fahrzeug abmelden.
Das kann ich nicht glauben. Danach könnte ja mein Nachbar ohne meine Zustimmung mein Fahrzeug abmelden!
nein, abmelden kann jeder