eBaY Spiele-Keys - Widerrufsrecht - Sinn?

3 Antworten

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wir leben in Deutschland, das ist in § 356 Absatz 5 BGB geregelt. Für Keys und anderes Krams, das auf elektronischem Weg geliefert wird gibt es kein Widerrufsrecht.

Robert7194 
Fragesteller
 27.11.2014, 00:25

Key Anbieter / Betreiber ist aus China. .

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Wiggum34  27.11.2014, 20:38
@Robert7194

Das ist egal, es gilt deutsches Recht wenn sich der Shop an den deutschen Endverbraucher richtet.

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Hallo,

Wiggum34 hat recht: Digitale Online-Inhalte sind zwar grundsätzlich nicht von dem 14-tägigen Widerrufsrecht ausgenommen. Wenn der Händler seine Verpflichtungen erfüllt hat, kann man aber nicht mehr vom Kauf zurücktreten, sobald man die Inhalte heruntergeladen oder abgespielt hat. Dazu muss der Händler zunächst die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zum unmittelbaren Herunterladen oder Abspielen erhalten, und der Kunde muss ausdrücklich bestätigen, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Leistung erbracht wird. Das ist deutsches Recht, sowohl als auch die Umsetzung von EU-Recht (EU-Verbraucherschutzrichtlinie), siehe dazu europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/rights-e-commerce/index_de.htm.

Mal wieder Hobbyjuristen unterwegs? ;)

Der Händler kann auf Ebay das Widerrufsrecht für digitale Inhalte nicht rechtswirksam ausschließen, denn hierfür benötigt er ausdrücklich die Zustimmung des Käufers, die ihm schriftlich vorliegen muss. Und diese müsste er VOR dem Kauf einholen, d.h. der Interessent müsste dem Händler VOR dem Klick auf den Sofort-Kauf Button (ebenso bei der Abgabe eines Gebots) erst einmal zusichern, vom Ausschluss des Widerrufrechts Kenntnis genommen zu haben und auf diese zu verzichten.

Im EIGENEN Online-Shop lässt sich dies per Opt-In Checkbox rechtswirksam und rechtssicher realisieren. Dies wird bei Ebay aber NICHT (!) angeboten.

Folge: Durch Gebot bzw. Sofort-Kauf entsteht ein gültiger Kaufvertrag bei Ebay, d.h. man muss nicht erst auf die Vertragsannahme des Händler (meist als Kaufbestätigung/Bestellbestätigung) warten, damit ein Kaufvertrag geschlossen wird.

Der Kaufvertrag kommt bei Ebay also per Sofort-Kauf (bzw. Gebotsabgabe) zustande, so dass der Händler IM NACHHINEIN NICHT auf die Zustimmung und Kenntnisnahme des Käufers sich berufen kann.

Ergo: Der Käufer erwirbt bspw. das Spiel, zockt es innerhalb von zwei Wochen durch (falls der Händler vier Wochen Widerrufsrecht einräumt, dann eben innerhalb von vier Wochen), widerruft den Vertrag und bekommt den GESAMTBETRAG erstattet.

So brutal das klingen mag, aber so ist leider (!) die derzeitige Rechtslage.

Es gibt zwar einige, die den Ausschluss des Widerrufsrechts für digitale Inhalte in die AGB oder in die Artikelbeschreibung nehmen, aber diese sind gegenwärtig zum einen unwirksam und zum anderen höchst abmahngefährdet.

Es ist völlig egal, ob ein Händler in riesiger Schrift hinschreibt, dass durch Tätigen des Kauf-Buttons die Kenntnis bestätigt wird, denn es muss zwingend und nachweislich eine schriftliche Bestätigung des Käufers vorliegen. Und die würde in diesem Fall eben nicht vorliegen.

Für die dreisten Zocker ein Paradies! Für die ehrlichen Händler ein Graus!