Ebay Kleinanzeigen Käuferschutz nach Erhalt der Ware?

2 Antworten

Wahrscheinlich nicht mehr, nachdem OPP das Geld bereits an den Verkäufer ausgezahlt hat. Soweit ich weiß, muss man OPP als Verkäufer kein SEPA-Mandat, also keine Einzugsermächtigung erteilen. Der Käuferschutz funktioniert also wohl nur über die Einbehaltung des Geldes bis zur Freigabe durch den Käufer.
Wenn OPP das Geld einmal an den Verkäufer weitergeleitet hat, können die das also (im Gegensatz zu eBay, die aber mit den Kleinanzeigen schon lange nicht mehr das Geringste zu tun haben!!) wohl nicht wieder zurückbuchen. Und dann werden sie Dir auch nichts erstatten.

Hast Du denn für den Kauf noch irgendwo bei OPP die Möglichkeit, einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel zu melden?

eBay wurde über das Bezahlverfahren kontaktiert.

eBay hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun, es geht hier um Kleinanzeigen und um OPP, völlig andere Plattformen.

...greift der Käuferschutz, obwohl ich den Artikel als Empfangen bestätigt habe und er somit sein Geld erhalten hat?

Höchstwahrscheinlich nicht, aber das wird Dir OPP dann schon mitteilen.

Lass Dich einfach überraschen.