Ebay kleinanzeigen -Was tun wenn Käufer Ware selbst beschädigt?
Mahlzeit!
Ich habe eine sehr hochwertige Jacke bei ebay kleinanzeigen verkauft. Die Käuferin fragte nach Mängeln. Da die Jacke nahezu ungetragen war, verneinte ich dies. Die Käuferin schickte mit eine Preisanfrage über das neue interne Bezahlsystem Von EK und ich stimmte zu. Heute bekam ich nun eine Nachricht von der Käuferin, sie wolle die Jacke retounieren, die sei ihr zu groß. Ich teilte ihr mit, das ich die Jacke nicht zurücknehmen würde. Sie meinte jedoch, ich hätte eine Rückgabe nicht explizit ausgeschlossen und müsse sie zurücknehmen. Sie hat nun ein Problem gemeldet und meine 275€ wurden bei EK einbehalten. Spitze...
Nun weiß ich, dass ich laut der AGB bei EK keine Rücknahme als Privatperson bei Nichtgefallen annehmen muss. Doch aber, sollte der Artikel defekt sein. Ich habe nun sehr große Bedenken, dass die Dame die Jacke in ihrer Wut (warum auch immer sie so sauer ist) beschädigt, behauptet, sie hätte sie so bekommen und ich tatsächlich kein Geld mehr bekommen würde, aber dafür eine beschädigte Designer Jacke als Retoure... Wie könnte ich mit einem solchen Betrugsversuch umgehen?
7 Antworten
Dokumentiere und archiviere um Himmels Willen sehr gut den bisherigen Schriftwechsel. Daraus kannst du ja eindeutig belegen, dass die Jacke intakt angekommen ist und nur die Größe ein Problem darstellte. Wäre ein Defekt vorhanden gewesen bei Erhalt der Jacke, hätte sie das ja wohl als allererstes geschrieben. Somit solltest du das eigentlich sehr gut belegen können und musst die Jacke selbstverständlich als privater Anbieter nicht zurücknehmen. Aber diese ganzen Bezahlsysteme sind meistens nur auf die Sicherheit von Käufern ausgelegt, nicht von Verkäufern.
Diese Argumentation in Bezug auf die Kommunikation zwischen dir und der Käuferin würde ich auch an eBay Kleinanzeigen so schicken, wenn du kontaktiert wirst, und gegebenenfalls auch mit Kopie der Nachrichten, damit das nachvollzogen werden kann.
Als Privatverkäufer musst du nur die Gewehrleistung ausdrücklich ausschließen.
Zur Rücknahme bist du nicht verpflichtet. Ein Hinweis darauf ist nicht notwendig. Aus Kulanz kannst du es natürlich trotzdem machen.
Dass die Jacke für den Käufer zu groß ist, ist kein Mangel. Zumindest wenn du es nicht falsch beschrieben hast.
Kurz gesagt: Der Käufer hat Pech.
Deine Sorge, dass der Käufer die Jacke nun versetzlich beschädigt und einen Mangel verzutäuschen ist berechtigt. Schützen kannst du dich aber, wenn du deine Ware gut dokumentiert. Fotos vorm einpacken, während des Einpackens, etc. Artikel ehrlich und genau beschreiben.
Bei einem privaten Kauf hat man kein recht auf Rückgabe.
Ein Rückgaberecht existiert bei Privatverkäufen nicht.
Eine Gewährleistung allerdings müssen Sie bieten, sofern diese nicht im Inserat ausdrücklich ausgeschlossen wurde (möglich als privater Verkäufer). Sätze wie "Verkauf unter Ausschluss von Gewährleistung" stehen hier als Beispiel.
Nein. Sie hat ja auch schon angegeben, dass es ihr um die Größe geht und nicht um einen Mangel, der Zug ist doppelt abgefahren.
Wieso macht man Versandgeschäfte über Kleinanzeigen? Dafür gibt's das richtige eBay, Kleinanzeigen sind für persönliche Abholung, warum das so ist erfährst du nun selbst. Das gibt nur Scherereien.
Dann hätte ich den Ärger mit Paypal und nicht mit dem internen Zahlungsanbieter.
Wieso?
Es wird doch niemand dazu gezwungen, PayPal anzubieten, das macht man völlig freiwillig.
Weil mir bei Ebay das gleiche passieren könnte. Dann hätte ich den Ärger mit Paypal und nicht mit dem internen Zahlungsanbieter. Aber definitiv werde ich zukünftig nur noch Überweisung anbieten oder eben, was das beste ist, Abholung.