Ebay - Fall eröffnet - Was nun?
Kurze Erklärung: Habe einen Elektroartikel bei Ebay verkauft, der nun beim Kunden angekommen ist und nicht funktionierte. Naja bin schon seit 10 Jahren bei Ebay unterwegs und daher habe ich dem Käufer angeboten, den Artikel zurückzunehmen, die Rücksendung würde aber zu seinen Lasten gehen. Er hat mir das Teil zurückgesendet (allerdings erst im 2ten Anlauf, da ich mittlerweile umgezogen bin und wir bei beide es verpennt haben einen Anschriften abgleich zu machen) und ich habe Ihm sein Geld zurück überwiesen-Selbstverständlich ohne die Versandgebühren.
Nun hat er einen Fall bei Ebay eröffnet und besteht auf die Versandgebühren, die er damals beim Kauf gezahlt hat und für die Rücksendung auch, da er ja nun zweimal versenden mußte...
Irgendwie sehe ich das nicht wirklich ein, dass ich nun draufzahle soll. Kann mich Ebay wegen sowas sperren? Hat jemand Erfahrungen mit sowas? Vielen Dank im voraus....
4 Antworten
Er hat ein Recht auf Erstattung der Versandgebühren. Nach Rücksendung erstattet der Verkäufer normalerweise den Kaufpreis plus 2 x Porto.Schliesslich ist es nicht seine Schuld, das der Artikel kaputt ist u. ausserdem auch noch nicht deine aktuelle Adresse hat.
eBay hat für sowas feste Regeln. Wenn ein Fall eröffnet wurde, bedeutet das noch nicht, dass du gesperrt wirst. Sicherlich wird sich ein Mitarbeiter mit dem Fall auseinander setzen und dann nach den eBay-Regeln, denen du bei der Anmeldung zugestimmt hast, entscheiden. Wenn es so kommt, dass du die Gebühren erstatten musst, dann kannst du das tun und wirst nicht gesperrt. LG
das musst du entscheiden, denn du bist nicht verpflichtet die Versandkosten zu erstatten, weil der Versand zu Lasten des Käufers geht. Allerdings wegen dem Betrag eine negative Beurteilung zu bekommen ist auch nicht der Hit. Schlage den Käufer vor, Versandkostenrückerstattung gegen positive Beurteilung, oder lass es drauf ankommen.
Der Käufer muss schadenfrei aus der Sache rauskommen. Dass du dabei draufzahlst, ist wegen der Versandgebühren klar und auch gar nicht vermeidbar.