Ebay Problem klären, Käufer hat Fall geöffnet und meldet sich nicht mehr

4 Antworten

Ob das mithilfe des Ebayverkäuferschutzes so gut funktioniert wie bei dem Paypalverkäuferschutz kann ich dir nicht sagen. Aber es kommt häufig vor dass sich Käufer Artikel mit Hilfe des Käuferschutzes umsonst oder zu Spottpreisen ergaunern wollen. Zumindest bei Paypal kann man mithilfe einer Konfliktlösung die Ordnungsgemäße bearbeitung des Falles Paypal überlassen. Dafür muss man jedoch nachweisen das man den Artikel auch verschickt hat.

Da du ohne Paypal verkaufst, würde ich es einfach mal bei Ebay selbst versuchen, und auf eine Rücksendung der Ware und anschließende Rückerstattung des vollen Betrags deinerseits, pochen. Entweder Privat oder eben über 3. in diesem Fall Ebay.

Hier solltest du dich mal ein wenig zu dem Thema einlesen. http://pages.ebay.de/verkaeuferschutz/probleme-klaeren.html?_trksid=p2058941.m2236

lg und viel Erfolg

Der Käufer will den Artikel aber nicht zurückgeben, er wollte nur eine Teilrückzahlung, damit er günstig davon kommt.

Ich habe angeboten den Artikel zurückzunehmen, darauf hat er einmal unverschämt reagiert und dann nicht mehr, das 2. Mal ist jetzt ca. 12 Tage her.

Ich will den Artikel ja eigentlich nicht zurück, sonst hätte ich ihn ja nicht verkauft.

Ich denke nicht, dass jetzt noch etwas passiert. Vorallem da es Überweisung war.

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@Sammy2020

Naja darauf 'bestehen', dass der Käufer die Ware zum vollen Preis behalten muss, kann man als Privatverkäufe nur je nach Rechtslage, wenn das dein Ziel ist solltest du dich im Bürgerlichen Gesetzbuch etwas einlesen. Der Käufer hat auf der anderen Seite aber auch nicht einfach das Recht aufgrund von Behauptungen sich seinen Traumpreis zu erstellen. Da es als Privatverkauf und über Ebay läuft und Ebay Käufern, wie auch Verkäufern, gewissen Schutzmaßnahmen versprechen, welche sie Einhalten müssen, fallen einige Gesetze schon einmal weg.

Das beste wär, sich mit dem kompletten Anliegen an Ebay zu wenden. Denk dabei an die nötigen Nachweise. Schilder dein Problem, deine Sicht der Dinge und dass du mit dem zurückerstatten des Kompletten Betrags einverstanden bist sobald der Käufer die, angeblich falsch beschriebene, Ware zurückschickt. Wenn der Fall offen bleibt und Ebay seine Beschwerde für richtig hält, da du dich nicht zu dem Fall gemeldet hast, Wird früher oder später etwas kommen Paypal würde an dieser Stelle, ohne Kommentar deinerseits, dem scheinbar betrogenem Käufer helfen und das Geld einfach von deinem Konto abbuchen. Inwiefern Ebay in der Lage ist an die normalen Konten zu kommen kann ich dir nicht sagen, allerdings dürfte eine direkte Abbuchung des Geldes dort, wie du schon vermutest, bei weitem nicht so einfach sein.

Trotzdem Nicht immer durchschaut Ebay solche Maschen von allein. Daher würde ich kein Risiko eingehen wollen und es einfach ruhen lassen, sondern möglichst schnell handeln bevor die 'anderen' es tun.

Warte lieber auf einen Käufer der dir keinen Ärger macht und der dich nicht linken will.

lg

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Schon vor dem Kauf hat der Käufer mir unverschämte Nachrichten geschickt.

Warum hast du dann überhaupt an so jemanden verkauft? Wer mir unverschämte Nachrichten schickt, der kann mich mal und an den verkaufe ich sicher nicht.

Aber warum sollte das eigentlich jemand im Vorfeld tun, wenn es keinen Grund dazu gibt? Was hat ihm denn nicht gepasst?

Außerdem hat der Käufer jetzt seit ca. 12 Tagen nicht mehr reagiert. Bleibt der Fall jetzt immer offen oder kann der auch mal geschlossen werden und wenn ja wie?

Du hast das Geld, er hat die Ware. Und du bist zu keinem Umtausch verpflichtet. Also einfach ignorieren, würde ich sagen. Er wollte wahrscheinlich nur testen, ob du so dumm bist und auf seine Forderungen eingehst.

Wenn es eine Auktion bzw. Sofortkauf war, dann muss er an den Höchstbietenden verkaufen - egal ob der während der Auktion schon unverschämte Nachrichten schickt oder nicht. Er hat ja offenbar erst versandt, nachdem das Geld auf seinem Konto war. Das war schon mal richtig. Nun muss aber der Fragesteller auf diesen Fall reagieren und im entsprechenden eBay-Formular antworten/reagieren. Wenn er das schon getan hat und nun auf die Antwort des Käufers gewartet wird, läuft die Zeit FÜR den Fragesteller und GEGEN den Käufer. Wenn der sich nicht rührt, wird der Fall nach einer bestimmten Zeit geschlossen und Punkt.

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@GoetheDresden
Wenn es eine Auktion bzw. Sofortkauf war, dann muss er an den Höchstbietenden verkaufen - egal ob der während der Auktion schon unverschämte Nachrichten schickt oder nicht.

Das hat der Fragesteller aber nicht genauer beschrieben, um welche Art von Verkauf es sind handelte. Aber wer z.B. von einem Käufer beleidigt wird, der muß doch an diesen nicht verkaufen, oder? In diesem Fall wäre eine Geschäftsbeziehung nicht mehr zumutbar.

Aber auch hier müßte man wissen, was der Käufer denn genau geschrieben hat bzw. was der Fragesteller als "unverschämt" empfindet.

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@Franz577

Es war eine Auktion und der Käufer hat den Artikel gekauft und erst danach unverschämt reagiert. Z.B. dass das Teil an einem bestimmten Tag schon wo eingebaut sein muss. Ich habe eine Bearbeitungszeit von 3 Tagen nach Geldeingang bei Ebay und das hätte nie funktioniert. Leider war ich dann so blöd, weil ich ein freundlicher Mensch bin und bin einige km gefahren um das Ding noch rechtzeitig zur Post zu bringen. Das wurde mir dann gedankt... Nie wieder!

Aber jetzt geht es ja nur darum, ob mir was passieren kann und wann der Fall geschlossen wird.

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@Sammy2020

Was soll dir denn passieren können?

Wenn du die Ware wahrheitsgetreu beschrieben hast und sie einwandfrei ist, dann hat der Käufer kein Recht auf Umtausch oder Erstattung oder sonst irgendwas.

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Hallo, danke für die Antwort!

Oh ich habe mich verschrieben! Ich meinte nach dem Kauf aber bevor er bezahlt hatte! Sorry!

Ich habe den Käufer bei Ebay gemeldet, das er sich so unverschämt verhalten hat usw., das kann man als Verkäufer habe ich heraus gefunden! Was genau ebay veranlasst weiß man aber leider nicht.

Und wann wird der Fall geschlossen?

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Du brauchst Dir auch keine Sorgen zu machen. Zum Glück hast Du kein PayPal angeboten. Wenn Du Dir sicher bist, dass der Artikel in dem von Dir angebotenen Zustand war, ist nichts zu befürchten. Ebay schließt den Fall zu Ungunsten des Verkäufers, wenn keine PayPal-Zahlung vorliegt. Und selbst wenn die was anderes entscheiden würden: Bei uns herrscht immernoch das gute alte Bürgerliche Gesetzbuch - obwohl ebay bzw. PayPal gern ihre eigenen Regeln aufstellen. Die haben aber keinerlei rechtliche Relevanz.

Gib ebay ne Info darüber. umgehend. Ich hatte ähnliches, hab Loesung kulanzhalber (weil ich auf so was keinen Bock hatte) vorgeschlagen, sie hat sich an null Absprechen gehalten und schickt mir nachher (4Wochen spaeter) ne Nachricht 'bloede A#geigen.

Ganz toll. Ebay sagte: sorry, Fall geschlossen, mach ma nix. Seitdem bin ich erstmal bedient davon.

Ich habe den Käufer bei Ebay gemeldet, dass er unverschämt kommuniziert und genauso unverschämt ein Teil des Geldes zurück haben möchte. Ansonsten kann man bei Ebay nur anrufen und das mache ich nicht, denn das Geld von meinem Konto einfach abbuchen dürfen die gar nicht. Vorallem da ich ja angeboten hatte den Artikel zurück zu nehmen! Und der Käufer nicht darauf reagiert hat bis heute.

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