Ebay Artikel verkauft aber nicht mehr vorhanden was tun
Hallo,
Ich habe ein Artikel in Ebay verkauft aber ich habe es nicht mehr vorhanden. Als es noch in Ebay drin war hatte ich es schon nicht mehr da. Ich wollte es auch das Angebot in Ebay beenden aber da stand das man es in 12 std vor auktionsende beenden kann. Ich war also zu spät. Das Artikel wurde nun verkauft und der Käufer weigert sich die Transaktion abzubrechen. Was kann ich jetzt tun um es abzubrechen. Ich muss 30€ an ebay zahlen ich will es abbrechen damit es mir gut geschrieben wird. Danke für eure Hilfe
ps bin als privat verkäufer angemeldet
8 Antworten
Wieso verkaufst du auch etwas bei Ebay, wenn du es nicht mehr hast?! Du weißt schon, dass das unter Betrug läuft? Wenn du einen Käufer erwischt hast, der auf seine Rechte pocht, kann das für dich ganz schön nach hinten los gehen. Schreib ihn nochmals an, erkläre ihm die Situation, sofern es auch verständlich und nachvollziehbar ist, was du da erklärst und hoffe darauf, dass er nicht weiter gegen dich vorgeht.
Ich kann sehr wohl lesen, aber du bist offensichtlich nicht in der Lage, die AGBs und Regelungen bei ebay zu lesen, sonst wüsstest du, dass du die Auktion 12 Stunden vorher nicht mehr abbrechen kannst. Letztendlich geht man davon aus, dass der Benutzer bei Ebay davon weiß, worauf er sich einlässt und demnach ist es schon Betrug. Du kannst ja nicht einfach anderweitig den Artikel verkaufen.
Ich sehe hier keinen Betrug, da sich der Fragesteller nicht bereichern wollte.
Strafrechtlich hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen, Zivilrechtich hat er sich u.U. schadenersatzpflichtig gemacht.
Tja engin, irgendwie missverstehst du da was gründlich.
Es gibt einen Kaufvertrag und der ist rechtsverbindlich. Dein Käufer kann auf Lieferung bestehen: Du musst das Handy liefern, alternativ Ersatz beschaffen.
was für ein Handy.. Was soll ich schicken wen ich nicht vorhanden habe.
das gleiche modell hinschicken wie du angeboten hast? wird ja wohl kaum ausverkauft sein.
soll ich mir jetzt extra das artikel kaufen und ihn schicken oder was ist doch schwachsinn ich bin privat verkäufer ich habe kein laden
na und? wer verträge eingeht muss sie einhalten, egal wer du bist. oder meinst du nur weil du keinen laden hast musst du deine verbindlichkeiten nicht erfüllen.
@engin10
sobald der Käufer einen Anwalt nimmt, wird es richtig teuer für dich.
Denn raus kommst du aus der Nummer kaum - und die Anwaltskosten des Käufers kannst du dann auch noch tragen.
Ich denke, die Ebay-Gebühren sind aktuell wirklich dein kleinstes Problem ;-)))
und wenn es noch weiter geht evtl auch noch gerichtskosten.
Und er wird im März erst 18... Das wird dann mit Sicherheit keine freudige Geburtstagsfeier... :P
Genau deswegen haben minderjährige nichts bei Ebay zu suchen. EBAY IST AB 18!!!
Du musst es ihm verkaufen und wenn du es nicht mehr hast, musst du Ersatz beschaffen
wenn es eine gebrauchte ware ist, kann der käufer nicht verlangen, dass du ihm etwas zusendest, dann kannst du ihm höchstens sein geld zurück überweisen. aber du kannst evtl. auch verpflichtet sein dem käufer schadensersatz zu zahlen. du kannst dich auch mit dem käufer über diesen ablauf einigen, die transaktion abzubrechen, dann kriegst du dein geld von ebay zurück, wenn der käufer sich weigert hast du aber schlechte karten dein geld von ebay zu bekommen.
da hier alle die gleiche antwort geben:
sieh es ein, dass du pech gehabt hast.
wenn du das nicht kannst warte ab was passiert.
kannst du nicht lesen ich wollte es rausholen ging aber nicht mehr.