Kleinanzeigen?

4 Antworten

Nein, wenn du per Banküberweisung bezahlt hast, oder auch bar bei Abholung, genießt du keinen Käuferschutz.

Wenn ich bei Kleinanzeigen verkaufe biete ich grundsätzlich ausschließlich Banküberweisung oder Barzahlung bei Abholung an um mich als Verkäufer zu schützen.

Denn oft genug kommt es ja auch vor, dass der Käufer behauptet, das Paket sei nicht angekommen oder es war nichts drin, oder Artikel wäre defekt usw.

Natürlich bekomme ich Anfragen, ob auch mit PayPal oder der Bezahlfunktion von Kleinanzeigen gezahlt werden könnte. Aber das lehne ich kategorisch ab, da verzichte ich lieber auf den Verkauf

Die Plattform heißt Kleinanzeigen, ganz ohne eBay.

...würde ich das geld dann von der Bank oder so wieder bekomme also wie bei paypal hätte ich dan käuferschtuz

Nein, natürlich nicht.

Überweisungen lassen sich auch nur innerhalb eines ganz kurzen Zeitfensters zurückholen; aber spätestens wenn das Geld das Empfängerkonto erreicht hat, geht da absolut nichts mehr.

Weder Deine Bank, noch die Empfängerbank können dann noch irgendwas machen, auch wenn von Unwissenden leider immer wieder was anderes behauptet wird.

Du solltest in einem solchen Fall Anzeige wegen Warenbetruges gegen den Bankkontoinhaber erstatten.

Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht wieder, das musst Du entweder zivilrechtlich einfordern oder einklagen, es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst:

http://iceolli.de/mahn/

https://www.online-mahnantrag.de/

Alternativ könntest Du auch das > Adhäsionsverfahren anwenden.

Kleinanzeigen hilft Dir übrigens nicht, weil die außer einer Wegwerf-Mailadresse keinerlei weitere Daten ihrer Nutzer haben.

Und das hier lesen, nicht wegklicken:

Klicken: Kleinanzeigen | Tipps für Deine Sicherheit

Nein, das Geld ist weg.

Du kannst Strafanzeige erstatten, nennt sich dann Warenkreditbetrug. Davon bekommst du deine Kohle aber auch nicht wieder.

Schreib es als Lehrgeld ab.

In Zukunft zahle per paypal (Waren und Dienstleistungen), da bist du über Paypal abgesichert. Oder über eine einmalige Lastschrift (SEPA-Verfahren), da kannst du die Lastschrift 6 Wochen lang widerrufen bei der Bank.

Wenn du die Überweisung selbst getätigt hast, nein. Wenn es ne Lastschrift war, ja.

Ich würde es als Lehrgeld abschreiben.