E-Scooter mit falschem Kennzeichen?

5 Antworten

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Wenn das Kennzeichen laut Versicherungsvertrag nicht zu dem Fahrzeug gehört , wo es aktuell angebracht ist , abgelaufrn war und / oder damit dafür zum Tatzeitpunkt kein gültiger Versicherungsvertrag für dieses bestand , wäre das ein strafrechtlicher Verstoß gegen § 6 Satz 1 Pflichtversicherungsgesetz .

- Strafanzeige

- Geld- / oder Freiheitsstrafe bis zu 180 TS oder 6 Monaten bei fahrlässiger Begehung ; bei Vorsatz bis zu 12 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und das Fahrzeug kann eingezogen werden .

- Fahrverbot nach § 44 StGB bis zu 6 Monate

Die gesonderten Strafbestände "Urkundenfälschung" und "Kennzeichenmissbrauch" sind auf Versicherungskennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge nicht anwendbar , sofern das Kennzeichen in sich nicht manipuliert ( z.B. umgefärbt oder komplett gefälscht ) wurde .

Ein Bußgeldverfahren ( OWI ) käme nur in Betracht , wenn für das betreffende Fahrzeug zum Tatzeitpunkt bereits ein gültiger Versicherungsvertrag bestand , aber das zugehörige Versicherungskennzeichen nicht am Fahrzeug angebracht war .

Ich kann dir sagen, sollte dich ein Polizist anhalten und das Kennzeichen überprüfen, dann richtig teuer werden kann.

Das ist zum einen Urkundenfälschung; Versicherungsbetrug und Fahren ohne Versicherungsschutz.

Also sind wir hier im Straftatbestand und nicht mehr im Ordnungswidrigkeitsbestand.

Solltest du an einem Unfall beteiligt sein kannst du ggf. sehr lange sehr viel Geld zahlen. Da sind 20 oder 70€ nichts gegen. Das kann im schlimmsten Fall inden Mio.-Bereich gehen wenn da ein Personenschaden entsteht.

Zahl lieber die Versicherung!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bastiwa  11.09.2021, 13:17

Worum es sich bei diesem Straftatbestand konkret handelt, ist im Strafgesetzbuch (StGB) § 267 definiert. Die Herstellung einer täuschend echt aussehenden Urkunde, die Modifizierung einer echten Urkunde und ihr Gebrauch werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Auch der reine Versuch ist bereits strafbar. Noch deutlich schwerer sind die zu erwartenden Konsequenzen, wenn es sich um bandenmäßig organisierten gewerbsmäßigen Kennzeichenmissbrauch handelt. In diesem Fall muss schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gerechnet werden.

Dies ist ein Ausschnitt von der Seite: https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kennzeichenmissbrauch/

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Scooterehre 
Fragesteller
 11.09.2021, 13:19

Hallo Bastiwa, danke für die schnelle Antwort. Ich habe natürlich bereits mein Scooter angemeldet. Was wäre denn wenn man ein Kennzeichen hat auf meinem Namen angemeldet, es kopiert und auf einem 2ten E-Scooter klebt. Wäre es dann immernoch Urkundenfälschung? Es ist zwar nicht auf dem richtigen Scooter geklebt aber ist trotzdem gültig angemeldet.

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verreisterNutzer  11.09.2021, 14:06
@Scooterehre
Was wäre denn wenn man ein Kennzeichen hat auf meinem Namen angemeldet, es kopiert und auf einem 2ten E-Scooter klebt.

Ein Versicherungskennzeichen mit dem entsprechenden Versicherungsvertrag kann auch bei zulassungsfreien Fahrzeugen immer nur für das in der Police konkret genannte Fahrzeug Gültigkeit erlangen . Der andere Roller wäre damit nicht versichert . Somit wäre es strafrechtlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ohne vorherige Umschreibung durch den Versicherer .

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Es ist definitiv nicht erlaubt, mit einem nicht angemeldetem Kennzeichen herumzufahren. Wenn du sogar ohne ein Kennzeichen fahren würdest, dann würde das Bußgeld in Höhe von 70€ sein.


Scooterehre 
Fragesteller
 11.09.2021, 13:13

Das mit den 70€ weiß ich, aber das Kennzeichen ist ja angemeldet aber nicht auf meinem Namen 🤷‍♂️

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Bastiwa  11.09.2021, 13:14
@Scooterehre

da würdest du dich trotzdem der Urkundenfälschung strafbar machen!

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Scooterehre 
Fragesteller
 11.09.2021, 13:16
@Bastiwa

Okay, das reicht mir als Antwort. Ich bedanke mich. Natürlich ist mein Scooter legal angemeldet. Ich wollte nur wissen ob es anders auch klappt 👍🏼

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Es interessiert nicht auf welchen Namen das Kennzeichen angemeldet ist, sondern auf welches Fahrzeug. Gehört das Kennzeichen zum Fahrzeug stellt sich im Anschluss nur die Frage ob du es fahren darfst.

Du sagst es selber. Selbst der Versicherung wegen sollte es angemalt sein.

Nehme wir den Fall, dass dir einer reinfährt und Personen-/Sachschäden entstehen. Dann bist DU schuld, weil du da hättest gar nicht sein dürfen mit dem Roller.