Dusche in Keller einbauen was beachten?

4 Antworten

Lässt sich, ohne Kenntnis der Gegebenheiten, nicht ganz einfach beurteilen.

Wie ist beispielsweise der Hauptabflussstrang installiert?

Bezüglich Abfluss und Rùckstau ist natürlich zu beachten, dass ausreichend Gefälle von der Dusche zur Hauptwasserleitung vorhanden ist.

So müsste bei dem reduzierten Abzweiger der Abgang auf das kleinere Rohr ggf. ein wenig nach oben zeigen.

madi12391 
Fragesteller
 17.06.2018, 01:08

Das mein ich ja mit gulli. Ich hab leider keine Kanalpläne vom Haus

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Die Dusche darf nicht unterhalb der Rückstauebene liegen, so wie das Klo. Sonst musst Du über die Ebene pumpen.

Auf gute Lüftungsmöglichkeit des Raumes ist zu achten. (Luftfeuchtigkeit > Schimmelgefahr).

Schallschutz wäre zu beachten, sonst nervt es die anderen.

Stagnierendes Wasser ist zu vermeiden (Aerosole > Legionellengefahr).

madi12391 
Fragesteller
 19.06.2018, 11:46

Wie finde ich heraus wo die Rückstau Ebene ist ?

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DietmarBakel  19.06.2018, 12:12
@madi12391

Du hast doch schon ein Waschbecken und ein Klo im Kelleraum.

Wird das dort anfallende Schmutzwasser in den Kanal gepumpt? Hast Du dafür eine Hebeanlage im Haus?

In der Regel gilt die Straßenoberkante (vor Deinem Haus) als Rückstauebene. Der Kellerfußboden liegt meistens unter dieser Rückstauebene. Es sei denn, dass Haus steht in Hanglage weit oberhalb.

Das kannst Du von den örtlichen Abwassertrieben der Gemeinde/Kommune erfragen (früher Tiefbauamt).

siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckstauebene

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Kommt halt auf die Gegebenheiten deiner Wohnung/Haus an.

Kannst dich aber mal damit anfreunden, die richtige Dusche und Duschwanne zu finden. Schau dich mal auf https://www.schulte.de/de/de/_030/duschwannen

um. Dort findest du jedenfalls einige Möglichkeiten.

nur als kleine Ergänzung:

neben den baulichen Aspekten (siehe DietmarBakel) gibt es da übrigens auch noch einen u.U. einen baurechtlichen. Kellerräume dürfen nicht so einfach als "Wohnräume" umgebaut werden. Hierzu gibt es generell gesetzliche Regelungen. Im Eigenbedarf ist das aber i.d.R. egal.

madi12391 
Fragesteller
 17.06.2018, 01:09

Wo steht dazu was ?

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oklein  17.06.2018, 01:21
@madi12391

Landesbauordnung Deines Bundeslandes und diverser Urteile dazu. z.B. Anteil der Belichtungsfläche (Fenster) muss mind. 10% der Grundfläche betragen, Raumhöhe mind. 2,xy m, usw.

Dann wäre da noch bei einer WEG die Teilungserklärung, die festlegt, was als Wohnraum definiert wurde.

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madi12391 
Fragesteller
 19.06.2018, 11:45

Danke für die Info

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