Durstlöscher: Markenname oder doch nur Gattungsbegriff?
Im Bild: die unangefochtene Nummer 1 unter den Durstlöscher-Getränken
4 Antworten
Das hängt vom jeweiligen Zusammenhang ab.
Beim Getränk auf dem Bild handelt es sich um eine Marke.
Ein richtiger Gattungsname wäre es ohnehin nicht, denn dieser wäre in diesem Fall "Erfrischungsgetränk" oder auch die Unterkategorie "Eistee".
Wenn sich "Durstlöscher" allgemein auch auf andere Getränke bezieht (Wasser, Limo etc.) ist es lediglich eine umgangssprachliche Bezeichnung. So wie beispielsweisweise auch "Muntermacher" usw.
Durstlöscher ist ein Eigenname und kein Gattungsbegriff. Ob der Name als solcher aber eingetragener Markenname ist und somit auch rechtlich nicht als Gattungsname verwendet werden darf, weiß ich aber nicht.
Jedenfalls ist ein "Durstlöscher" für mich dieses kleine 0,5er Tetrapack mit dem Stohhalm dran, und das sieht auch jeder so den ich kenne. Alles andere ist ein "Erfrischungsgetränk". Das ist nämlich ganz sicher und unmissverständlich ein Gattungsbegriff und zielt in etwa auf das gleiche ab.
Wo du recht hast. Trotzdem denkt jeder bei diesem Begriff an speziell diese Getränk von diesem Hersteller, somit ist es gar nicht nötig, dass es ein eingetragener Markenname ist.
Es gibt weder ein TM, noch ein eingekreistes R, somit ist es keine eingetragene Marke.
Das ist nach deutschem Recht auch gar nicht notwendig und kann somit auch ohne eine solche Kennzeichung die vollen Schutzrechte genießen.
Schwierig, ich glaube aber eher Markenname, Durstlöscher ist jetzt nicht so ein häufig verwendet begriff dass er als Gattungsbezeichnung zählt denke ich
Im Moment würde ich es noch als Markenname einordnen aber ist auf dem besten Weg ein Gattungsbegriff zu werden.
Es gibt weder ein TM, noch ein eingekreistes R, somit ist es keine eingetragene Marke.