Duldung zu Aufenthaltserlabnis?

1 Antwort

Hallo, zunächst stelle ich mir die Frage, aus welchem Land du kommst und wie lange du schon in Deutschland bist. Nach 30 Monaten Beschäftigungsduldung hast du einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 6 AufenthG. Eventuell kannst du schon während der Beschäftigungsduldung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Sabstian 
Fragesteller
 20.03.2022, 18:04

Ich bin schon 9 jahre in Deutschland und hatte ich Aufenthaltserlaubnis für 8 Jahre und ein Jahr Aufenthaltsgestattung und nun eine Duldung

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