Dürfen Unternehmen jnd. anrufen, um eine Umfrage zu starten ( Marktforschung)?

5 Antworten

Also frisch aus der Marktforschungsabteilung einer Firma: Es ist für die Unternehmen selbst nicht erlaubt, Kaltanrufe (nicht angekündigt bzw. auf Nachfrage des Kunden) an Nichtkunden durchzuführen, bei Kunden nur im sehr eingegrenzten Rahmen. Je werblicher es wird und umso weniger ein wissenschaftliches Vorgehen unterstellt werden kann, umso eher kann es zu Strafgelder kommen (bis zu 50.000€ pro Anruf).

Marktforschungsinstitute allerdings sind eine Ausnahme, haben aber sehr strenge Auflagen. Individuelle Daten dürfen nicht an die Unternehmen zurückgespielt werden, selbst wenn der Befragte dies will (um zum Beispiel eine Beschwerde loszuwerden). Deswegen werden meistens die Kunden über ein Marktforschungsinstitut befragt. Wenn man bei so einem Anruf sagt, dass man für weitere Anrufe gesperrt werden möchte, dann wird einem dieses eine Institut auch nicht mehr anrufen. Allerdings gibt es deren vieler.

Wer zwischen seriösen und unseriösen Anrufe unterscheiden will, kann sich die branchenbekannten Feldinstitute auf Marktforschung.de ansehen.

Meines Wissens NEIN. Solange keine Datenschutzerklärung vorliegt!

Viele Unternehmen bezeichnen ihre Werbe- bzw. Verkaufsanrufe bei Privatpersonen als "Marktforschung". Damit wollen sie die gesetzlichen Bestimmungen umgehen, nach denen es verboten ist, Privatpersonen ohne deren VORHERIGE schriftliche Zustimmung Werbung/Angebote am Telefon zu machen (Abos, Zeitschriften usw).

Lies mal hier:

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html

Sei also vorsichtig!

Connati  26.10.2016, 16:02

Haste von meiner Antwort. Du Klauer

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Mignon5  26.10.2016, 16:03
@Connati

@ Connati

Wie bitte??? Stelle dir vor, es gibt außer dir noch andere Menschen, die sich damit auskennen!

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Nein ist verboten

Dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen, hat der Gesetzgeber in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgen kann.

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html;jsessionid=8E0D1038BAEC2B9DD7FCF5A5F166219C

anonymous557 
Fragesteller
 26.10.2016, 15:59

Ist es denn wirklich Werbung? Dem Unternehmen geht es ja nur darum, Daten zu bekommen und nicht um ihre Firma/Produkt/Dienstleistung zu bewerben.

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Connati  26.10.2016, 16:01
@anonymous557

Behaupten die. Aber es sind doch fast immer falsche Schutzbehauptungen. Das sind Betrüger in 99 % dieser Antrufe

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anonymous557 
Fragesteller
 26.10.2016, 16:02
@Connati

Naja, mir geht es nur ums theoretische, da ich Methoden in der Schule vorstellen muss :)

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