"diesen" oder "diesem"
Hallo Leute! Im Folgenden geht es um diesen Satz:
- Soweit nicht besonders vereinbart, finden auf diesem Arbeitsvertrag die einschlägigen bürgerlichrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung.
Ich hatte gerade eine kleine Auseinandersetzung mit jemanden, der mir bei der Formulierung geholfen hat.
Hierbei stritten wir uns um das Wort "diesem" (mit * im Satz gekennzeichnet) die Person meinte, es müsse "diesen" eingesetzt werden. Mir aber kam die Formulierung etwas komisch vor und ich widersprach ihr damit, dass die Formulierung "diesem" richtig sei.
Sie aber glaubte mir nicht und ich will es ihr hiermit Beweisen.
Als Antwort bitte eure Meinung, welche Formulierung richtig ist, mit einer Begründung
:)
vielen Dank schon im Vorraus
13 Stimmen
8 Antworten
Es muss richtig heißen: 1.Soweit nicht besonders vereinbart, finden in diesem Arbeitsvertrag die einschlägigen bürgerlichrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung.
"diesem" ist richtig, da "auf WEM finden die... anwendung???". diesem ist in dem falle der dativ und endet somit auf "M"
Dann müßte der Satz umformuliert so lauten:
"Diese Vorschriften finden auf dem Vertrag Anwendung."
und das ist falsch.
hinter der Frage wo folgt auf, so teht es im Dativ = diesem (wo? finden die ...Anwendung: auf diesem...) die Frage. wohin fordert nach auf den Akkusativ (wohin finden Vorschrifte? ... Anwendung? - nö, ne...! Man kann nur "wo" etwas finden, finde ich. Grüße!
(wohin finden Vorschriften? .
Falsche Frage.Richtig wäre:" Auf welchen Vertrag finden diese Vorschriften Anwendung ?" und dann sind wir beim Akkusativ.
Beides falsch. Nee, im Ernst, ein Fehler bleibt trotzdem drin. Es heißt nämlich nicht "...AUF diesem Arbeitsvertrag...Vorschriften Anwendung." sondern "...IN..."
Also: Soweit nicht anders (?) vereinbart, finden in diesem Arbeitsvertrag die einschlägigen bürgerlichrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung.
Dankeschön :)
die Person is zwar jetzt arg sauer, dass ich recht habe(hatte) und sie unrecht xD
aber egal.. vielen Dank
Eigentlich nicht. Man wendet Vorschriften auf etwas an (nämlich auf diesen Arbeitsvertrag).
Patrick, ja, man wendet Vorschriften auf etwas an, aber doch nicht auf *einem Vertrag sondern *in einem Vertrag? Jedenfalls, wenn ich mal in die Verträge schaue, die ich so abgeschlossen habe... Hmpf. Ansonsten wäre es < kopfkratz > wenn es amtsdeutsch tatsächlich so wäre... "Vorschriften auf eineN.." Au Backe. Hilfe, da kriegt man ja nen Hirnknoten...
Aber ja, je nachdem - entweder auf dieseN oder in dieseM...
Arbeitsvertrag ist der Dativ also muss man das auf den arbeitsvertrag hinweisende Wort anpassen..in dem Fall diesem...
Besser wäre aber: ...die einschlägigen ... gelten auch für diesen Arbeitsvertrag. Grüße!