Hat man ein Recht die Abiturprüfung zu wiederholen, wenn der Bus zu spät kommt? Gilt dieses Recht auch wenn man selbst fährt, aber ein Unfall einen aufhält?
Hallo, wichtige Frage.
Eine Freundin sagte gestern zu mir, dass unsere Oberstufenkoordinatorin ihr erklärt hätte, dass, wenn sie mit dem Bus zur Schule fährt am Prüfungstag, und dieser sich verspätet sie ein Recht hätte nachzuschreiben. Aber dieses Recht hätte man nicht, wenn man selbst mit dem Auto fährt und unverschuldet zu spät kommt.
Mir bzw meiner gesamten Klasse wurde davon kein Stück gesagt deshalb Frage ich mich ob das stimmt.
Also z.b. wenn zwei Schüler dieselbe Prüfung schreiben und diesselbe Stecke fahren (welche mit Bus/Auto in 20min zu bewältigen ist) und auf der Strecke gibt es einen Unfall, man kann ihn nicht umfahren und kommt zu spät an um die Prüfung noch anzutreten.
Schüler A fährt zweitgleich mit dem Bus im eigenen Auto los.
Schüler B fährt mit dem Bus.
Haben beide ein Recht nachzuschreiben oder nur Schüler B, da dieser mit dem Bus gefahren ist?