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Autoritäre Regierungen versuchen, das Verfassungsgericht zu entmachten. Wir haben es in Polen, Ungarn und Israel gesehen. Die Regelung zum Verfassungsgericht (Wahl der Richter, Anzahl der Senate …) sind in Deutschland nur durch ein Gesetz festgelegt. Können also leicht geändert werden. Ein Schutz wäre meines Erachtens wichtig.

Wenn Merz dies mit der Begründung ablehnt, dies wäre nicht nötig, wirkt es wie Trotzverhalten. Nicht das Wohl des Staates steht im Vordergrund. Es sind parteitaktische Überlegungen und persönlichen Eitelkeiten, die ihn leiten.

Viele Probleme der heutigen Regierung gehen auf die Zeit Angela Merkels zurück. Aber bei ihr hatte ich immer den Eindruck, ihr gehe es um das Wohl des Ganzen. Bei Merz habe ich das Gefühl nicht.

Die CDU/CSU Fraktion sieht keine Notwendigkeit das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen.

Habe ich ehrlich gesagt anders wahrgenommen. Dass die CDU schon die Notwendigkeit sieht, nur, dass es halt keine Übereinstimmung dafür gibt, was einzelnze Punkte dazu betrifft, wie etwa

die Einführung der Zwei-drittel-Mehrheit für die Wahl der Richter.
Diesen Punkt sehe ich auch sehr kritisch, denn das wäre ja ganz leicht zu blockieren. Wie soll dann denn ein Richter gewählt werden? Wo unsere Justiz doch eh schon so überlastet ist. Dann wären die Wahlen auch noch so schwierig.

Außerdem bin ich schon froh darüber, dass alle bei Grundgesetzänderungen bedacht vorgehen und alles lange diskutiert wird. In diesem Fall aber sollte es natürlich eine Stärkung für die Verfassung geben, denn es hat sich viel geändert. Die Auswirkungen aber sind enorm und müssen sehr sorgfältig abgewogen werden. Das dauert.
Es sind aber nur noch Monate dafür da, denn 2025 gehts ja schon wieder um Neuwahlen. Es gab halt auch viele Krisen und viel Arbeit für alle, sodass dafür vielleicht die Zeit zu knapp wird. Mal schaun.

Aber es gibt ja reichlich autoritäre, machtgeile Regime / Menschen, auch in der EU, wie etwa in Polen oder Ungarn, die Kontrollfunktionen von obersten Gerichten erfolgreich außer Gefecht gesetzt haben. Das will man für D vermeiden.

Die Landesjustizministerien sind unionsgeführt. Da wird auch weiter an passenden Gesetzesentwürfen gearbeitet.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte für die unionsgeführten Justizressorts: "Fast 75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes erleben wir derzeit Entwicklungen, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen. Feinde des Rechtsstaats und der Demokratie bedrohen unsere freiheitliche Gesellschaft auch von innen." Der Rechtsstaat müsse wehrhaft sein und insbesondere die Hüter der Verfassung entschlossen und konsequent schützen. 

ArnoldBentheim  24.02.2024, 16:19
... die Einführung der Zwei-drittel-Mehrheit für die Wahl der Richter.
Diesen Punkt sehe ich auch sehr kritisch, denn das wäre ja ganz leicht zu blockieren. Wie soll dann denn ein Richter gewählt werden? Wo unsere Justiz doch eh schon so überlastet ist. Dann wären die Wahlen auch noch so schwierig.

Wie man es nimmt, die "Zwei-drittel-Mehrheit" für die Wahl in Bundestag und Bundesrat hat sich bisher bewährt! Was sollte dagegensprechen?

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Nachweis: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html

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Gibt wenig her. Welche Argumente sprechen dagegen? Ich halte eine Absicherung demokratischer Institutionen für äußerst notwendig.