DHL Packetstation Altersüberprüfung?
Ich bin 17 und habe mir ein Packet was erst ab 18 ist bestellt, war zu dem zeitpunkt nicht zuhause und wurde an die packetstadion geliefert. mein vater hat es dort versucht abzuholen mit meinem perso und dem schein dass das packet mir ist. er konnte es nicht abholen wegen „alterssichtprüfung“. jetzt meine frage wie soll ich das machen weil ich minderjährig bin? kann mein vater einfach mit und zählt das dann als 18 freigabe oder geht das garnicht weil ich es bestellt habe und nicht 18 bin. bitte helft dringend
2 Antworten
Ich vermute, dass die Sendung ein Ident-Check ist. Diese wird von DHL Packstation besonders geprüft und wird auch nur an denjenigen ausgehändigt, der das Paket bestellt hat.
Auch wenn Dein Vater angenommen eine Vollmacht hat, bekommt er dieses Paket nicht.
Ich vermute das bleibt eine Woche auf der Packstation liegen wenn es nicht abgeholt wird, und geht dann zurück an den Absender. Vielleicht werden sie das Geld zurück überweisen, Dein Vater kann das ja neu bestellen. Das ist natürlich schlecht was Du da gemacht hast, sowas überlegt man sich vorher.
Das weiß ich nicht da müsst ihr mal zusammen hingehen und es probieren wenn Du die Leute kennst auf der Packstation kannst Du vielleicht Glück haben, dass Du das Paket bekommst. Aber wenn da jemand ist, der vielleicht einen schlechten Tag hat oder so hochnäsig. Mehr weiß ich auch nicht was der dann macht.
Ruf doch mal bei DHL an und stell Dich dumm 022843 33112 und sage Du hättest ein Paket bestellt mit Ident-Check und keine Zeit ist abzuholen, ob Dein Vater das für Dich abholen könnte. Musst ja nicht sagen dass du keine 18 bist falls Du das nicht angeben musstest bei der Bestellung wie alt Du bist. Das ist eine Möglichkeit, dann werden die Dir ja sagen was machbar ist.
Oder Papa ruft an und sagt er wollte das Paket eigentlich bestellen, da er aber nicht zu Hause ist hättest Du das auf Deinen Namen bestellt und Du hättest das nicht gewusst.
...er konnte es nicht abholen wegen „alterssichtprüfung“.
Deswegen darf die Ausgabe nicht verweigert werden. Hatte dein Vater eine Vollmacht von dir? I.d.R. befindet sich eine auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte.
nein keine vollmacht, denkst du er darf das wenn er das gehabt hätte? hab verstanden dass bei einer ü18 bestellung das alter des empfängers also ich geprüft werden muss
und kann er mit um mich volljährig zu „machen“