DHL deklariert eigenmächtig als Sperrgut
Hallo, ich habe gestern eine Paket versendet, das die Maße 120 x 30 x 40 hat, 18 kg schwer. Ich habe es online als 20 kg Paket freigemacht. Nun lese ich in der Sendungsverfolgung das da noch Sperrgut dabeisteht. Jetzt wird der Empfänger wohl Nachporto zahlen müssen, wenn er es entgegennimmt, was so nicht eingeplant war und m.E. auch nicht gerechtfertigt ist. Ich habe das Paket senkrecht hingestellt und gemessen, da war der Karton ganz knapp unter 120 lang.. Jetzt ist die Frage, was passiert, wenn der Absender das Paket verweigert, kommt es dann zurück? Bekomme dich das Paket zurück? Muß ich dann bezahlen? Wo kann man sich beschweren? Und wie kann ich denen beweisen daß das Paket nur 120 lang war und nicht länger. Das wird DHL ja wenig jucken... Außerdem habe ich eigentlich gar keinen Bock auf das ganze Theater.. Was ist wenn der Empfänger das Nachporto bezahlt, kann man sich das zurückholen? Kann man den Fahrer als Zeuge nehmen wegen der Paketgröße? Würd mich freuen wenn da jemand etwas weiß. Grüße Didier
3 Antworten
Der Preis gilt bei DHL normal für ein Paket bis 10 kg. Von 10 bis 31,5 kg ist es dann Sperrgut.
Das kannst Du bei DHL nachlesen.
https://www.dhl.de/de/paket/pakete-versenden/deutschlandweit-versenden/paket.html
Mußte lesen können.
Habe ich, steht da nirgends.
Für 10 kg Pakete gilt nur ein kürzeres Gurtmaß von 300 cm bevor es zum Sperrgut wird.
Bei Paketen über 10 kg beträgt das Gurtmaß 360 cm.
Mußt auch alles lesen können.
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......ganz ruhig. Ignoriere erstmal den Eintrag (Sperrgut) in der Sendungsverfolgung.
Anscheinend wurde das Paket bei der Einlieferung nicht beanstandet, und es gibt bei Paketen nachträglich kein Strafporto.
Bei einer evtl. Beanstandung des Portos kommt das Paket zum Absender zurück. Die Sendung kann dann mit korrekter Freimachung erneut eingeliefert werden.
Übrigens, nicht nur das Maß ist ausschlaggebend für Sperrgut, sondern auch die Form eines Paketes. Sendung z.B. nicht quaderförmig = Sperrgut.
was passiert, wenn der Absender das Paket verweigert ?
Wieso der Absender, das bist du doch selbst.
Wenn allerdings der Empfänger verweigern verweigern sollte, kommt das Paket natürlich zu dir zurück.
Meinte natürlich Empfänger ;). Ok bin schon mal etwas beruhigt. Danke für den sachlichen Kommentar. Ich hoffe das klappt dann auch soweit. Ich dachte schon DHL spinnt und hat eigene Massbänder. Zu einer anderen Antwort: Bis 31,5 kg ist es kein Sperrgut wenn es die Maße 120x 60x 60 nicht überschreitet.
Bis 31,5 kg ist es kein Sperrgut wenn es die Maße 120x 60x 60 nicht überschreitet.
........ja, das stimmt, aber auch nur wenn folgende Vorgaben beachtet werden:
"Sendungen, die ausserdem weder quader- noch rollenförmig sind oder keine stabile Kartonverpackung haben, gelten als Sperrgut."
Vielleicht ist ja deine Waage nicht so genau. Oder du hast dich vermessen.
Der Empfänger kann das Nachporto schon von dir zurückverlangen. Wenn er das Paket zurückgehen lässt, kommt es wieder zu dir und dann bezahlst du und kannst es erneut verschicken. Natürlich kannst du dich bei DHL beschweren.
Falsche Antwort. Sperrgut richtet sich nach dem Maß und/oder der Form des Paketes und nicht nach dem Gewicht.