deutsche bahn 60 euro strafe verlängern?
Hallo:)
ich hab letzten monat eine strafe in höhe von 60 eure von der Deutschen Bahn bekommen da ich keine Fahrkarte hatte. Das problem ist da ich Holzkopf es wirklich vergessen hab es zu zahlen habe ich nun eine mahnung bekommen mit einer erhöhung von 5 euro und momentan kann ich es wirklich nicht bezahlen?
Meine Frage ist nun , weiß jemand ob ich es ,da ich ja eine mahnung schon bekommen hab, trozdem um paar tage verlängern kann bis mein lohn kommt.
hilfe wäre sehr freundlich:) danke
6 Antworten
Ich würde da mal anrufen und um Stundung bis zum Geldeingang bitten. Fertig.
Und an den Anruf erinnert sich dann auf einmal keiner mehr. Wenn es um Recht, Geld und Fristen geht, hat das Telefon Sendepause.
Du bist in Verzug, d.h. theoretisch kann die Bahn nun gerichtliche Schritte einleiten um die Forderung titulieren zu lassen. Dass das passiert ist in der Zeit allerdings wenig wahrscheinlich.
Den Hinweis von franneck1989 bitte beachten.
Du vergeudest hier Zeit, dein Ansprechpartner ist die Bahn. Nur die Bahn kann den Zahlungstermin verlängern.
Am besten schriftlich, würde aber vorher mal anrufen, vielleicht kann man eine Aktennotiz machen, dann erübrigt sich der Brief.
Schriftlich mitteilen, dass du momentan zahlungsunfähig bist, aber bei der nächsten Gelegenheit die Forderung begleichst.
Damit sind im nächsten Schritt auch z.B. Inkassogebühren grundsätzlich nicht durchsetzbar
Die 60€ sind keine Strafe sondern damit bezahlst du nur nachträglich deine Fahrkarte + den Arbeitsaufwand den du verursacht hast.
Strafe kommt erst vom Gericht wenn die Bahn dich auch noch anzeigt.
Zahl lieber gleich.
Dafür kann man auch mal ein paar Monate einsitzen. (kaum beim ersten Mal, aber...)
Erschleichung von Leistungen und Betrug kommen in Frage.
Theoretisch ja aber schwierig.
Der Staatsanwalt müsste das Gericht von dem Vorsatz überzeugen. Wenn der Fragesteller glaubhaft zusichern kann es vergessen zu haben, ist der objektive Straftatbestand nicht erfüllt, da Vorsatz zwingendes Tatmerkmal ist. Einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
Strafe kommt erst vom Gericht wenn die Bahn dich auch noch anzeigt.
Weswegen denn?
Erschleichung von Leistungen und Betrug kommen in Frage.