Demokratieverständnis?
Gehört dies auch zum demokratischen Verständnis, Grundrechte von Menschen zu beschneiden oder gar zu entziehen?
5 Antworten
Ja definitiv. Geht Leider gar nicht anders. Wenn z. B jemand ein Verbrechen begeht können seine Freiheitsrechte durch Haftstrafen beschnitten werden. Wenn jemand z. Bimmer wieder beim Rasen erwischt wird und oder bei Trunkenheitsfahrt dann kann demjenigen das Recht an Eigentum durch Beschlagnahme des Autos genommen werden. Es gibt sogar Einschränkungen bei der freien Wohnortwahl durch ein Stadtverbot. Sicher gibt's noch mehr Beispiele z. B Berufsverbote.
Es gilt der Grundsatz das Freiheit eben mit Verantwortung verbunden ist.
Ja und wenn jemand die Grundlegenden Freiheiten seiner Mitbürger einschränken oder abschaffen möchte dann sieht das GG eben die Möglichkeit vor demjenigen den Weg in Ämter zu verwehren.
Ich nehme an du meinst Höcke. In diesem Fall, ja. Man darf ihm die Grundrechte entziehen, wenn er sir gegen die Demokratie verwendet und missbraucht. Das ist also ein Sschutz der Demokratie und also als Demokratieverständnis erklärbar.
Was hast du denn dagegen einzuwenden an Argumenten, abgesehen von der üblichen Rechtsaußenparole?
Demokratie bedeutet nicht, tatenlos zusehen wie sie bekämpft wird. Eine Demokratie hat gewiss Mittel sich gegen Feinde selbiger zur wehr zu setzen. Also ja.
In Ausnahmefällen, ja. Siehe Maßnahmen während der Corona-Pandemie.
Dann wäre es ratsam, dass Du Dich näher und tiefer mit dem demokratischen Prinzip auseinandersetzt...
Grundrechte sind unveräusserlich!
Gruß Fantho
➤ Grundrechte in Deutschland - Definition & Arten im Grundgesetz (juraforum.de)
'Unter den Grundrechten versteht man die grundlegenden Freiheitsrechte, die jedem Individuum gegenüber dem Staat zustehen. Diese Rechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar. Sie stellen somit einen wesentlichen Bestandteil des Rechtsstaats und der demokratischen Ordnung in Deutschland dar.'
Gruß Fantho
Für Dich gab es also auch Menschen erster und zweiter Klasse ?
Gruß Fantho
Die Väter des Grundgesetzes haben diese Möglichkeiten ausdrücklich vorgesehen, im Sinne einer wehrhaften Demokratie.
Von 'links-grün Versifften' können ja nur solche Unsinne kommen...
Gruß Fantho