Darf ein Türke mit Aufenthaltsgenehmigung mit türkischem Führerschein bei uns fahren?

3 Antworten

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung trifft hier zu:
So lange noch kein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland begründet wurde, können Kraftfahrzeuge mit dem gültigen ausländischen Führerschein unbefristet geführt werden. Auflagen und Beschränkungen einer Fahrerlaubnis sind auch in Deutschland zu beachten. Allerdings dürfen Pkw nur dann geführt werden, wenn der Fahrerlaubnis-Inhaber das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat.
Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein Führerschein aus der Türkei (Drittland) für die Dauer von sechs Monaten

Türkische Führerscheine werden bislang in Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern nicht anerkannt. Bislang dürfen türkische Staatsbürger, die im Besitz eines türkischen Führerscheins sind, maximal 12 Monate in Deutschland mit dieser Fahrerlaubnis ein PKW bewegen. Nach diesem Zeitraum muss man den deutschen Führerschein mit einer theoretischen und praktischen Prüfung neu erlangen.

Noch Fragen zu diesem Thema?
Telefonisch an den ADAC wenden unter 089 76 76 24 23 (Eigentlich nur für Mitglieder, aber man kann ja mal nett fragen).

-Carola-

Für diese, mit Leerzeichen vier benötigten Zeichen war in der Überschriftsmaske kein Platz mehr. Ich bin der Meinung das die Fragestellung selbst auch so  gut rüber kommt.  :-)

nein, er muss entweder eine amtliche Übersetzung haben, oder einen Internationalen FS und Orginalen mitführen,