Darf sie einfach die eltern anrufen?
Eine aus meiner Prallelklasse hat letztens in ihrer Freizeit eine geraucht und plötzlich lief eine lehrerin aus meiner schule vorbei und sie sagte es ihrer Klassenleiterin und sie wiederrum rief ihre mutter an. Darf die lehrerin es überhaupt weiter sagen? Und die Mutter anrufen
12 Antworten
Ja klar darf sie es. Sie hat ja Umgang mit euch. Und wenn sie etwas sieht, was in diesem Alter nicht erlaubt ist, muss sie es auch dem Klassenlehrer/Eltern melden. Klar gibt es einige die darüber hinweg sehen, aber die meisten , verantwortungsvollen Lehrer melden es.
Das ist keine üble Nachrede, natürlich darf sie das. Im übrigen dürfen Minderjährige in der Öffentlichkeit nicht rauchen.
Rauchen unter 18 Jahren ist verboten. Die Lehrerin darf das also nicht nur, sie muß das sogar.
Jugendschutzgesetz... interessant im Zusammenhang der letzte Teilsatz.
Es muss nicht immer eine Verbotsnorm geben, die an den gerichtet ist, dem etwas verboten werden soll. Gerade Kindern kann man mangels Eigenverantwortung nur schlecht etwas verbieten. Daher richtet sich das Jugendschutzgesetz an die Erwachsenen:
§ 10 JuSchuG(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.Das Kind hat dabei keine Strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Ihm mit solchen zu drohen ist sinnlos, weil es ggf. nicht oder nicht voll strafmündig ist. Allerdings gibt's dafür zu Hause Ärger.Der Gesetzestext lässt zweifelsfrei erkennen, dass der Gesetzgeber nicht wünscht, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren rauchen.
Natürlich darf sie das. Ich dürfte auch einfach anrufen oder an der Tür klingeln um es zu sagen
Ja. Dazu ist sie sogar verpflichtet
Falsch. Zitier mal die Verbotsvorschrift... :-)