Darf meine Schwester mich morgen beim Betrieb krankmelden?

8 Antworten

Wie die Krankmeldung dort hinkommt ist sowas von egal! Hauptsache diese kommt da rechtzeitig an.

Und anrufen, das Du nicht kommst, solltest Du schon alleine machen! Was hat Deine Schwester damit zu tun! Feigling!

Du musst ja nicht mit Deinem Chef telefonieren, sage in der Personalabteilung, der Buchhaltung oder bei einem Arbeitskollegen Bescheid und sende vorsichtshalber auch noch eine E-Mail hinterher!

balkonkind  25.10.2015, 11:00

Du musst ja nicht sofort beleidigen

alarm67  25.10.2015, 12:11
@balkonkind

Zwischen der Wahrheit und einer Beleidigung gibt es schon noch Unterschiede!

Familiengerd  25.10.2015, 12:51
@alarm67

@ alarm67:

Na, das ist ja bemerkenswert!

Im Übrigen befindest Du Dich damit - in rechtlicher Sicht - im Irrtum: Auch die Äußerung einer "Wahrheit" (oder "Tatsache") kann je nach den Umständen im juristischen Sinne also Beleidigung qualifiziert werden!

Ansonsten bestätigt diese weitere Aussage von Dir - mit der Du die Äußerung "Feigling" als "Wahrheit" behauptest - eine Einschätzung "arrogant und unsensibel"!

Familiengerd  25.10.2015, 12:46

@ alarm67:

Und anrufen, das Du nicht kommst, solltest Du schon alleine machen! Was hat Deine Schwester damit zu tun! Feigling!

Es gibt weder eine Vorschrift noch einen objektiven Grund, warum ein erkrankter Arbeitnehmer seine Krankmeldung beim Arbeitgeber persönlich vornehmen müsste oder sollte!

Und Jemanden, der zur nachvollziehbaren Stressvermeidung - wie im genannten Fall - seine Schwester anrufen lassen möchte, als "Feigling" zu bezeichnen, disqualifiziert sich mit einer solch völlig unangemessenen beleidigenden Äußerung selbst als arrogant und unsensibel!!

Guten Tag,

natürlich kannst Du dich krank schreiben lassen wenn Du eine schmerzende Verletzung hast die dich Arbeitsunfähig macht.

Bedenke aber immer, dass dich der Arbeitgeber für jede Krankschreibung Abrgundtief hassen wird. Bei häufigen Krankschreibungen kann er dich Kündigen egal ob alle Krankschreibungen begründet waren. Lass dich also nur Krankschreiben, wenn es wirklich nicht anders geht.

Antwortapparat  25.10.2015, 11:08

Bedenke aber immer, dass dich der Arbeitgeber für jede Krankschreibung Abrgundtief hassen wird.

Antwortapparat  25.10.2015, 11:10
@Antwortapparat

das war mir beu. Woher stammt diese These? kannst du sie objektiv belegen?

mueller65  25.10.2015, 11:14
@Antwortapparat

Sicher ist das eine übertreibung von mir gewesen, die eigentlich auch jeder außer du als solche erkannt hat mein lieber.

Für dich nochmal so formuliert wie es gemeint ist: "Der Arbeitgeber wird über eine Krankschreibung nicht erfreut sein. Bei häufigen Krankschreibungen kann und wird er dich kündigen".

Antwortapparat  25.10.2015, 11:47
@mueller65

ob ich sie als solche erkannt habe sei dahingestellt, immerhin haben 57 Teilnehmer diese Frage gesehen und nur 6 eine Antwort verfasst, also von "jeder" kann man dann nicht sprechen. Eine Formulierung wie deine finde ich pers. nicht nur übertrieben, mehr schade und traurig das man soetwas über Arbeitgeber schreibt.

Familiengerd  25.10.2015, 12:39
@mueller65

Auch mir geht es so wie Antwortapparat!

Selbst wenn man berücksichtigt, Dass Du diese Formulierung im Nachhinein als "übertreibung" bezeichnest, "die eigentlich auch jeder außer du als solche erkannt hat", ist sie völlig unangemessen!!

Wenn deine Schwester morgen im Betrieb anruft, und bescheid sagt, dass du krank bist und zum Arzt gehst, ist das okay. Aber du musst morgen zum Arzt und dich krank schreiben lassen, und die Krankmeldung dem Arbeitgeber zukommen lassen.

Gute Besserung! :-)

Am besten ist es schon dass du selber anrufst und dich abmeldest. Und dann einfach zum Arzt gehen und dir eine Krankschreibung geben lassen und beim Chef dann abgeben. Du schaffst das! Viel Glück! 😊🙈

Wenn du eine Armverletzung hast bist du selbstverständlich in der Lage dich zu artikulieren. Es gibt also keinen Grund warum du nicht anrufn kannst.

Der Arbeitnehmer muss bei einer Erkrankung seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzeigen und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist sie durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests nachzuweisen. Das Attest muss dem Arbeitgeber spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Arbeitsunfähigkeitstag folgt. Der Arbeitgeber kann nach freiem Ermessen die frühere Vorlage verlangen. §5 EFZG.