Darf man wenn man einem einbrecher gegenüber steht sich mit einer Machete verteidigen/zuschlagen?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Ja 75%
Nein 25%

7 Antworten

Ja

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.

Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, 

bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.

Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.

Es ist zwar grundsätzlich das mildeste der zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden aber man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. 

(Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).

Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.

Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 

Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 

Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier: 

https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html

Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:

http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160

Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist. 

Es kann auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, 

leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.

Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, 

verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --

2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass 

die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht 

also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.

Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand 

von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.

Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten 

(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Das kommt darauf an was genau passiert. Will er nur stehlen und attackiert dich nicht, definitiv nein. Greift er dich an darfst du dich auch mit Hilfe der Machete schützen. Aber Vorsicht!!!! Es gilt nach wie vor der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Du verpasst ihm einen Schlag, der Einbrecher liegt verletzt am Boden, dann darfst du ihn nicht mehr angreifen. Kommt es zu einem wilden Gemenge, er ist verletzt, läuft Amok und greift dich weiter wild an, dann kann es passieren das du ihn tödlich verletzt. Aber, man wird die Tatbestände vor Gericht akribisch prüfen, mit Sachverständigen und Gutachtern, usw. Man wird so klar wie möglich ermitteln wollen ob du verhältnismäßig gehandelt hast. Oder ob Überschreitung bei der Notwehr aufgrund von Furcht, Verwirrung und Schrecken vorlag. Sprechen die Indizien gegen dich wirst du ein Verfahren bekommen und musst mit einer Verurteilung rechnen.

ASMRZH 
Fragesteller
 19.03.2022, 15:47

Wahrscheinlich tue ich in so einer hektischen Situation noch erst nachdenken wann ich sicher sein kann dass er mich nicht nochmal attackiert 😄

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Frank1409  19.03.2022, 15:49
@ASMRZH

Wie es auch kommt , auch der Einbrecher ist ein Mensch, ein Bürger und hat Rechte. Und das wird bei einem Kampf vor Gericht ohne Ansehen der Person geprüft. Bei einem toten Menschen noch intensiver.

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Notwehr muss angemessen sein, alles andere ist Überschreitung der Notwehr. Notwehr ist erlaubt, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht oder andauert. Wenn er dich mit einer Schusswaffe bedroht, sicherlich, unbewaffnet ist es allerdings fragwürdig.

Machete, sowas habe ich nicht zu Hause, aber mit einer großen schweren Pfanne da würde ich mich verteidigen oder mit meinen Teppichklopfer.

Aber manchmal ist es besser kein Held zu sein, vorallen wenn es mehrere sind und sie Schießwaffen haben , lieber sich verstecken oder wenn man eine gute Tür hat, sich einschließen und Polizei rufen per Handy.

Nein da er dich nicht angegriffen hat

Miceboy81  19.03.2022, 15:36

Er hat ja gesagt verteidigen

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ASMRZH 
Fragesteller
 19.03.2022, 15:37

Es reicht wenn der vor mir steht und ne Waffe in der Hand hat

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