Darf man nach dem Hausrecht Personen mit afrikanischer und arabischer Herkunft den Zutritt verweigern?

7 Antworten

Mittlerweile dürfte auch der dämlichste Türsteher wissen das er mit der Begründung z. B. Südländer niemanden abweisen kann. Da gibt es andere Begründungen, "passt nicht ins derzeitige Gästeschema", "zuviele männliche Gäste", usw.

verreisterNutzer  31.10.2020, 16:02

Ja, klugerweise sagt er dann sowas als diplomatische Begründung.

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Artus01  31.10.2020, 16:04
@verreisterNutzer

Du hast es auch nicht ganz verstanden, er sagt das nicht aus diplomatischen Gründen, sondern weil er sonst gegen das Gleichstellungsgesetz verstösst.

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verreisterNutzer  31.10.2020, 16:05
@Artus01

Doch, ich habe es verstanden.

Man schiebt das als Vorwand vor, weil man für die Wahrheit Ärger bekommen könnte.

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Artus01  31.10.2020, 18:07
@adelaide196970

Nö, das hat mit Diplomatie nichts zu tun, das ist Lüge um nicht bestraft zu werden, denn es ist leider schwer das Gegenteil zu beweisen.

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Grundsätzlich darf der Besitzer entscheiden wen er in seiner Disco haben möchte. Auch wenn das menschlich natürlich fraglich ist, da man nie alle über einen Kamm scheren darf.

Machen kannst du da aber vermutlich eher nichts, wenn der Besitzer dieser Meinung ist, wirst du daran wenig ändern können. :(

Mir wurde mal der Zutritt zu einem Bürogebäude verweigert da man meinen Tätowierten Arm gesehen hat, und der Türsteher damit einfach persönlich ein Problem hatte. Habe mir dann aus meinem Auto meinen Blazer geholt und hab diesen aus Protest direkt hinter der Tür wieder ausgezogen.
Mein Büro, für welches ich jeden Monat einen Haufen Miete zahle war dort drin (war also davor schon oft dort, wo man auch meine Tattoos gesehen hat), wurde dann der Hausverwaltung gemeldet, seit her ist dieser Security weg...

lesterb42  31.10.2020, 16:36
einen Haufen Miete zahle

Hast du kein eigenes Büro?

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EmeliedD  31.10.2020, 22:40
@lesterb42

Ich bin selbstständig, zahle somit für ein Büro in einem ganzen Bürokomplex.

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EmeliedD  01.11.2020, 08:03
@lesterb42

Ich habe ein eigenes Büro. Ich bin selbstständig und zahle somit für die Büroräume in welchen wir zur Miete sind. Diese Büroräume befinden sich in einem ganzen Bürokomplex mit mehreren Firmen und teils auch Wohnungen.

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lesterb42  01.11.2020, 08:38
@EmeliedD

Ich rede nicht von Miete, sondern von etwas Eigenem (Eigentum)?

Warum hast du kein eigenes Büro?

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EmeliedD  01.11.2020, 19:38
@lesterb42

Ich bin mit meiner Firma in ein Büro gezogen. Dieses Büro liegt in einem Gebäude mit mehreren anderen Büros und auch Wohnungen. Da ich diese Büroräume nicht kaufen konnte in welchen meine Firma ist, bin ich in diesen zur Miete. Ich habe keinen Chef der mir ein Büro in seiner Firma stellt. Da ich nirgends fest angestellt bin, sondern ich mein eigener Chef mit Mitarbeitern unter mir bin. Und damit diese Firma eine Anschrift hat, sind wir in ein Bürogebäude gezogen, wo mehrere Büros jetzt für meine Mitarbeiter und mich sind.

Das Büro konnte ich nicht als Eigentum kaufen, da der Besitzer es nur vermieten wollte. Wir ziehen allerdings bald um in ein Bürogebäude, wo eine Etage (praktisch wie eine Wohnung nur halt mit Bürogebäuden) mir gehört. Das ist dann mein Eigentum.

Tut mir leid, ich verstehe nicht was du von mir willst?

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lesterb42  02.11.2020, 08:53
@EmeliedD
ich verstehe nicht was du von mir willst?

Diese Antwort:

Wir ziehen allerdings bald um in ein Bürogebäude, wo eine Etage (praktisch wie eine Wohnung nur halt mit Bürogebäuden) mir gehört. Das ist dann mein Eigentum.

Danke.

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Die Disco ist keine Ausnahme. Das wäre grundsätzlich nicht legal und kann zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen des betroffenen führen.

Nach § 19 Abs. 1 AGG gibt es auch ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot. Hiernach ist

eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die 
typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,

unzulässig. Auf dieser Basis sind zum Beispiel schon Disco-Besitzer und Hotebetreiber verurteilt worden.

Nein das dürfen sie nicht. Es wäre Diskriminierung. Deshalb greifen die Türsteher zu einem Trick.

Sie lassen sie nicht rein und behaupten so was wie geschlossene Gesellschaft, oder zu schlecht angezogen. Keinesfalls geben sie zu, dass es wegen der Hautfarbe ist.

Freiwillig: Ja hab ich oft mitbekommen. Es war die Regel, als ich seinerzeit noch in Diskos ging.

Nein es ist nicht legal

Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte einen Clubbetreiber 2011 dazu, 900 Euro an einen Farbigen zu zahlen, der vom Türsteher abgewiesen wurde (AZ 10 U106/11). Ähnliche Entscheidungen Amtsgerichten Oldenburg (AZ E2 C 2126/07) Bremen (AZ 25 C 0278/10).