Darf man in der Schule indizierte bzw. verbotene Musik abspielen?

5 Antworten

Der Verfassungsschutz kann keine Musik verbieten aber wenn du volksverhetzende Lieder abspielst kannst du dich strafbar machen. Allerdings natürlich nur, wenn du auch entsprechenden Tatvorsatz hast, wenn das z.B. zu Demonstrationszwecken im Rahmen des Unterrichts ist natürlich nicht. Das hat aber mit einer Indizierung erstmal nichts zu tun, das bedeutet nur, dass die Musik nicht an Minderjährige verkauft werden darf.

Immer diese Fragen. Oh junge.
In welchem Kontext möchtest du welche Musik ablaufen lassen.

“Indizierte“ Musik kann man, wenn man es dir erlaubt, laufen lassen, allerdings bezweifle ich, dass es sich hier um strafrechtlich irrelevante Texte handelt, falls es das Hausrecht (also der Gusto des Lehrers/Direktors) hergibt
Grundsätzlich gilt §§86,130 StGB (Kurzum, Verbreitung von Nazipropaganda/ Volksverhetzung.

Bei wirklich Indizierter Musik darf man es nur einem Ü18 eigentlich zeigen (Aber hier rede ich eher von Bushido)

Wenn du es zu Bildungszwecken laufen lässt, ist es natürlich legal. Bei uns wurde den Musikern in der Oberstufe auch „Volk ans Gewehr“ gezeigt.

Wenn du einfach nur Landser magst und es für dich alleine (Kopfhörer!) hörst, verbreitest du nichts - wobei ich dann die politische Einstellung überdenken würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein, das darf man nicht. Auch die Schule unterliegt den deutschen Gesetzen.

Nein. Die Schule steht nicht über dem Gesetz.