Darf man für die Erstausstattung in der neuen Wohnung auch neue Möbel kaufen oder nur gebrauchte?

1 Antwort

Du stellst zuerst einen Antrag auf das was du braucht.Dieser wird dann auf wirklichen Bedarf überprüft. Du bekommst dann einen Bescheid zu dem, was genehmigt wurde. Danach bringst du Kostenvoranschläge vom An und Verkauf, Rotes Kreuz, Diakoni usw. Also überall da, wo man günstig gebrauchte Möbel bekommen kann.

Diese reichst du dann beim Amt ein und das war´s dann.