Darf man eine Traueranzeige mit Bild in der Zeitung schalten, wenn die Erben es verbieten?
Hallo, wir wollten für einen verstorbenen eine Traueranzeige mit Bild schalten. Wir haben hierfür bei den Erben (Söhne) um Erlaubnis gebeten, aber leider ohne Erfolg. Dürfen wir das trotzdem? Wir wollten auch deren Namen nicht erwähnen, es ging ganz alleine um eine Abschiedsgruß von Freunden. Bin über Hilfe sehr dankbar!
Da das wirklich die größten Idioten der Welt sind, habe ich Angst, dass die mir dann blöd kommen. Welche Daten muss ich dann weglassen?
2 Antworten
Ihr könnt in Eurem Namen, z.B. als Freundeskreis, eine Anzeige schalten. Ihr dürfte dabei die verstorbene Person namentlich benennen, aber nie im Namen der Familie schreiben.
Ich gebe aber zu bedenken, dass es sein kann, dass die Familie aus persönlichen Gründen auf einer Beisetzung im engsten Familienkreis besteht und keine Veröffentlichung will. Zum Beispiel nach Unfall, bei schweren Erkrankungen und anderem... Nachdem sie Euch das mitgeteilt haben, solltet ihr Euch auch daran halten. Das gebietet die Pietät.
Die Inhalte einer Traueranzeige können Sie grundsätzlich nach Ihren Wünschen und Vorstellungen hinsichtlich Text und grafischer Gestaltung frei wählen. Einzige Ausnahme: es darf nicht gegen Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen werden, d.h., die Nutzungsrechte hierzu müssen beachtet werden.
das Bild würde ich weglassen, oder habt ihr die Genehmigung vom verstorbenen? Recht am Bild kommt da zum tragen