Darf man ein Friseursalon besitzen ohne eine Ausbildung zum Friseu?
8 Antworten
Bestimmt darfst du einen Friseursalon besitzen, wenn du es dir leisten kannst, aber nicht als Friseur arbeiten, du müsstest Friseure einstellen, die in deinem Laden arbeiten. Ausbilden darfst du nur mit Meisterbrief. Du darfst Leuten privat die Haare schneiden, wenn die damit einverstanden sind, aber nicht gewerblich, da du mit allen Kunden einen Werkvertrag eingehen würdest und sicherstellen müsstest, dein Werk fachgerecht erbringen zu können, dass setzt mindest den Gesellenbrief voraus.
Der Friseurberuf ist ein Handwerk, bei dem die Meisterpflicht besteht. Deshalb müssen Sie einen Meisterbrief besitzen, um Ihren eigenen Friseursalon zu eröffnen. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie:
aufgrund Ihrer Erfahrung als Friseur eine
Ausübungsberechtigung
(§7 HwO) bei der Handwerkskammer erhalten, odersich aufgrund Ihres speziellen Friseur-Konzeptes eine
Ausnahmebewilligung
(§8 HwO) bei der Handwerkskammer einholenoder aber wenn Sie einen
Meister als Betriebsleiter
einstellen.
Die Bedingungen für eine Ausübungsberechtigung (§7 HwO) sind:
eine bestandene
Gesellenprüfung
im Friseurhandwerkmindestens für
sechs Jahre Arbeit
als Friseur davon mindestens
vier Jahre in leitender
Stellung (Nachweis über Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibung)Besitz der
erforderlichen Kenntnisse
in betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht
du kannst den Laden besitzen und betreiben, aber nicht leiten. Dazu brauchst du einen Betriebsleiter der einen Meistertitel für das Friseurhandwerk hat, denn Friseur gehört zum Handwerk und dafür benötigt man für die Selbstständigkeit einen Meisterbrief. Ausnahme ist wenn z.b. der Meister stirbt. Dann darf der Betrieb vorübergehend auch ohne einen Meister weiterlaufen, denn hier geht die Sicherung der Arbeitsplätze vor.
Klar darfst du eine Frisörsalon besitzen, kannst die Räumlichkeiten an einen frisörmeister vermiten.
Eigentlich schon, du kannst ja auch ein Restaurant eröffnen und einen Koch einstellen ohne selbst Koch zu sein
Wenn dein Vater einen Malereibetrieb hat und du ihn übernehmen sollst, musst du auch kein Maler sein.. besser? ^^
Der Beruf des Malers ist ein klassisches Handwerk und der Rubrik Anlage A zugeordnet. Grundsätzlich ist für eine Geschäftseröffnung ein Meisterbrief erforderlich. Doch inzwischen kann ein Malerbetrieb auch ohne Meisterbrief gegründet werden. Gesellen, die mehr als sechs Jahre Berufserfahrung haben, gelten als Altgesellen. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Altgesellen einen Rechtsanspruch auf eine selbständige Handwerkstätigkeit haben. Über diese Regelung informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Neben einer mindestens sechsjährigen Berufserfahrung als Geselle müssen Existenzgründer mindestens vier Jahre davon in leitenden Position nachweisen können. Als Nachweis gelten Stellenprofile oder Zeugnisse des Arbeitgebers. Gut ausgebildete Maler leisten gute Arbeit. Fachliche Kenntnisse, kaufmännische Qualifikationen und Basiswissen im Marketing sind beste Voraussetzungen für volle Auftragsbücher, zufriedene Kunden und einen erfolgreichen Malerbetrieb.
der Koch ist kein Handwerksberuf ;-)