Der Friseurberuf ist ein Handwerk, bei dem die Meisterpflicht besteht. Deshalb müssen Sie einen Meisterbrief besitzen, um Ihren eigenen Friseursalon zu eröffnen. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie:
aufgrund Ihrer Erfahrung als Friseur eine
Ausübungsberechtigung
(§7 HwO) bei der Handwerkskammer erhalten, odersich aufgrund Ihres speziellen Friseur-Konzeptes eine
Ausnahmebewilligung
(§8 HwO) bei der Handwerkskammer einholenoder aber wenn Sie einen
Meister als Betriebsleiter
einstellen.
Die Bedingungen für eine Ausübungsberechtigung (§7 HwO) sind:
eine bestandene
Gesellenprüfung
im Friseurhandwerkmindestens für
sechs Jahre Arbeit
als Friseur davon mindestens
vier Jahre in leitender
Stellung (Nachweis über Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibung)Besitz der
erforderlichen Kenntnisse
in betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht