Darf man den Polizisten verbieten zutritt auf das Gründstück?

13 Antworten

Der Rechtsbegriff heißt, "Betreten zu Treffen einfacher Feststellungen".

Nach den Polizeigesetzen bzw. Ermächtigungsgesetzen der Länder darf ein Polizeibeamter dies auch entgegen des Willens des Rechteinhabers.

Betreten ist nicht Durchsuchen, es braucht hierzu keinen Durchsuchungsbeschluß. Ein Polizeibeamter in seiner Funktion als Träger hoheitlicher Befugnisse entscheidet dieses nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in eigener Zuständigkeit.

Das Loch im Zaun eines Hundehalters, hin zum Kindergarten nebenan, sowie die Hundehaltung an sich zu überprüfen, das ist keine Durchsuchung, sondern eindeutig ein Betreten.

Z.B. auch im Falle einer Ruhestörung, betreten, nicht durchsuchen, kein Beschluß notwendig.

Nur wenn ein richterlicher Beschluss notwendig wäre, kann, wenn das Gericht nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar ist, deine Maßnahme auch durch die Polizei selbst entschieden werden, der Begriff der Gefahr im Verzug - bei welcher dann automatisch hinterher die richterliche Entscheidung hierzu dennoch stattfinden muß.

Das ist aber gar nicht notwendig, denn es braucht keinen Beschluß, also auch keine Gefahr im verzug, die Polizei darf dies ohnehin bereits.

Da wird Dein Nachbar wohl auf Granit beißen.

Selbstverständlich darf er den Zutritt verweigern, nur wird er dennoch stattfinden und auch durchgesetzt. Leistet er körperlich Widerstand gegen eine rechtlich einwandfreie Maßnahme, wird er bestraft, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Zudem wird Widerstand gebrochen, mit Hilfe des (ein weiterer Rechtsbegriff) Unmittlelbarem Zwang, welcher mit (weitere Begriffe aus den Polizeigesetzen) einfacher körperlicher Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch durchgeführt werden.

Selbstverständlich wird eine Maßnahme darum auch mit Gewalt durchgesetzt.

Es steht im auch frei, die rechtliche Entscheidung der Polizei hernach auch prüfen zu lassen, auch gerichtlich. Ein Einspruch gegen eine Maßnahme der Polizei bewirkt zudem keinen Aufschub der Maßnahme, so wie bei anderen Behörden. Die Maßnahme wird trotzdem durchgeführt und hernach überprüft.

Es nutzt also nichts, sich auf seinem Grundstück einzuigeln und zu glauben, da dürfe man nicht rein.

Privatgrundstücke sind zwar gesetzlich geschützt, aber deswegen noch lange kein rechtsfreier Raum.

TOBschluessel  24.07.2012, 17:16

Cops dürfen doch alles.. zur Not wird es als Gefahr im Verzug ausgelegt.. das 90% aller beamter aber grad mal so die hauptschule geschafft haben bedenkt man nicht wenn man ihnen solche rechte einräumt.. meine erfahrungen mit unserer executive sind leider genau die selben.. kein anstand, denken das man sich alles erlauben kann und den umstand, das der bürger aus geschichtlichen gründen immer angst hat und sich selbst generalverdächtigt fühlt, ausnutzen.. zu "Betreten zum Treffen einfacher Feststellungen" spuckt google übrigens mal überhaupt nix aus.. also wenn du mal paar §§ hättest wär echt nett.. lass mich raten welchen beruf du hast.. anwalt mit sicherheit nicht..

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fastlink  25.07.2012, 10:41
@TOBschluessel

Mal wieder - leider - galbgarer Firlefanz, entstanden durch Unwissen, gepaart mit Abneigung und emotionalem Geschwätz, umherwerfend mit Rechtsbegriffen, deren Bedeutung offensichtlich nicht einmal ansatzweise verstanden wird.

1.) Gefahr im Verzug ist kein Larifaribegriff, sondern rechtlich ganz exakt festgelegt.

Der Polizist, der für eine Maßnahme eigentlich das Gericht anrufen müsste, kann dies nicht, weil das Gericht nicht (oder nicht rechtzeitig) erreichbar ist.

Das kommt vor, dass das Gericht nicht erreichbar ist, die Meisten haben nunmal außerhalb der Behördenzeiten keinen Notansprechpartner parat. Die Richter liegen im Bett, da kann man lange bei Gericht anrufen. Nachruhe.

Dann, und nur dann, muß der Polizeibeamte selbst entscheiden, und zwar nach genau den gleichen Rechtsgrundsätzen, wie dies ein Richter tut.

Er darf nicht, er muß! Tut er es nicht, wird er selbst bestraft, das nennt sich Strafvereitelung im Amt. Er selbst steht dann mit einem Bein im Knast!

Und hinterher muß er zwingend die Umstände, welche zu seiner Entscheidung geführt haben, dem Gericht, für das er stellvertretend eine Entscheidung getroffen hat, zur Prüfung vorlegen. Findet das Gericht hierbei einen rechtlichen Fehler, wird er wiederum bestraft, dann dann war die Maßnahme, z.B. eine Durchsuchung unrechtmäßig. Dann hat er wieder eine Straftat begangen, z.B. einen Hausfriedensbruch, und wird wieder bestraft.

Der Polizist ist nicht Gott. Er ich ein kleines Licht im Leuchter und die anderen Lichter haben ihn stets in der Zange. Er muß was tun. Tut er es nicht, belangt man ihn. Tut er es falsch, ebenso.

Hauptschule - es gibt keine Polizisten mit Hauptschule mehr. Mittlerweile ist Abitur in den meisten Bundesländern Mindeststandart. Realschule ist ab und zu möglich, dann jedoch ist die FH nachzuholen und zusammen mit allen anderen ein Studium durchzuführen.

Das sind zumeist deswegen mittlerweile studierte Leute.

§ 31 PolG BW Betreten und Durchsuchung von Wohnungen * *(1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist....

In der Rechtslehre genannt Betreten zum Treffen einfacher Feststellungen, weil eben nur einfache Feststellungen getroffen werden dürfen, nicht durchsucht.

Rechtslehre ist das, was man im Studium wie beigebracht und erklärt bekommt. Man studiert nicht bei Google.

Betreten - keine richterliche Anordnung steht hierbei drin, nichts.

Ab Absatz 2 die Durchsuchung - richterlicher Beschluß notwendig, wenn Du willst, lies weiter - den reinen Gesetzestext gibts über Google auffindbar, die Abhandlungen hierzu nicht

Anstand - dieser Begriff kommt in keinem Gesetz vor. Was da drin nicht vorkommt, hat keinerlei Bedeutung. Wenn Dich das stört, diskutiere dies nicht mit Polizisten, sondern mit dem Gesetzgeber. Der Polizist führt nur aus, nicht mehr und nicht weniger. Er darf nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wie Du Dich dabei fühlst - das wird im Gesetz nicht behandelt, spielt also vor dem Gesetz keine Rolle. Wenn Du meinst, das verändern zu müssen, versuche es mit einer Pedition.

Cops dürfen doch alles - weit gefehlt. Cops dürfen gar nichts. Sie müssen.

Lies mal ein Polizeigesetz durch, irgendeines. Da steht niemals drin: "Die Polizei darf.....". Da steht immer drin: "Die Polizei hat.....". Hat im Sinne von muß. Ein Polizist sucht sich seine Maßnahmen nicht aus. Alles, aber nun wirklich alles ist für ihn vorentschieden worden, was er zu tun hat. Er hat es ganz exakt durchzusetzen. Tut er es nicht, wird er bestraft. So einfach ist das.

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TOBschluessel  25.07.2012, 15:26
@fastlink

du willst mir also erzählen das polizisten entscheidungen treffen müssen zu denen es eigentlich einen richter braucht.. weist aber jede verantwortung von dir weil du ja alles tun musst was dir befohlen wird.. anstand wird dabei natürlich völlig ausser acht gelassen weils ja nicht im gesetz steht.. (der bulle darf dem hundebesitzer also mal eben so vorwerfen das er seinen hund schlägt.. null anhaltspunkt oder aussage anderer.. naja, er muss warscheinlich selbst entscheiden weil ja kein veterinär anwesend war)

Hauptschule - dann wohne ich wohl in nem rückständigen bundesland.. bei uns sind das meistens hauptschüler.. die verkehrsheinis zumindest.. kripo ist was anderes.. obwohl bayern ja angeblich die meiste kohle in den apparat steckt.. naja, du weisst es besser nehm ich an..

gefahr im verzug - entschuldige das ich mich nicht korrekt ausgedrückt hab.. bin kein richter oder jemand der diese ebenbürdig vertreten darf.. wie es auch sei, ist die entsprechende gefahr auslegungssache.. denk mal zB an drogensüchtige.. haben die was daheim könnten sie es ja anderen leuten verkaufen.. egal ob die menge nur zum eigenbedarf ausgelegt werden könnte, schon ist gefahr für andere hinzugedichtet.. und schon seid ihr drin in der wohnung.. und der richter wird nen dreck tun und deswegen einen aufstand machen.. der bestraft den junkie und somit ist der fall schnellstens abgeschlossen.. desweiteren werden einem beschuldigten von euch keinesfalls seine kompletten rechte gesagt.. im gegenteil.. je mehr verschwiegen wird um so mehr könnt ihr euch erlauben.. genug spielraum habt ihr zB bei durchsuchungen auch.. euch schreibt keiner vor das ihr die wohnung nicht verwüsten dürft.. was ihr dann auch ausnutzt weil es ja ein verbrecher ist und ihr meint gleich mal selbst bischen bestrafen zu müssen.. wenn der typ dann auch noch frech wird gehts erst richtig los.. dann fühlt ihr euch in eurer ehre angegriffen und lasst ihn mal so richtig durch.. so viel zu anstand und gesetzten an die ihr euch halten sollt.. polizeischule ist nix anderes als bundeswehr.. ihr nennt es kollegialität ich nenn es gehirnwäsche..

du leugnest hier jegliche verantwortung für unsere gesetzte.. ich kann ja ne petition (<- mit 2xt, das weiss sogar ein hauptschüler) machen.. musst aber gesetze selbst auslegen und entscheiden wenn kein richter da ist, andererseits kannst du ja nix dafür weil dir alles so vom gesetzt vorgeschrieben wird.. warum gibts dann überhaupt richter.. an deiner stelle würde ich mich schämen bei diesen gesetzen diese einstellung zu haben und diesen beruf auszuüben..

ich als schlüsseldienst darf öfter mal vor oder nach einer durchsuchung anrücken und was ich da erleb lässt mich ernsthaft an unserem rechtssystem zweifeln.. dazu bestätigen die ausnahmen die regel.. vielleicht hast du ja den mut zu einer dieser ausnahmen zu werden.. schöne grüße

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TOBschluessel  25.07.2012, 15:42
@TOBschluessel

grad noch eingefallen zum thema halten an gesetzliche vorschriften: informier dich mal zum thema bundestrojaner.. das ist ein gutes beispiel wie unqualiziziert (grund)gesetze erlassen oder geändert werden.. der einsatz dieser spionagesoftware geschieht völlig ohne zu wissen was man eigentlich macht.. selbst richter können nicht zwischen normaler und quellenüberwachung unterscheiden und ordnen diese rund 20.000 mal im jahr an obwohl es gesetzlich nicht vereinbar wäre.. noch dazu wissen die behörden überhaupt nicht was sie da einsetzen weil kein quellcode bekannt ist und zu allem überfluss wird die software dann von irgendeinem beliebigen kripo typen bedient der überhaupt nicht weiss was er da macht.. wenn man sich bischen auskennt und mal die bekannt gewordenen code snippets anschaut kann man nur noch den kopf schütteln.. jeder halbwegs gute programmierer hat das ding in 2 tagen zerlegt.. lustig ist auch das der CCC den server der die ausspionierten daten aufnimmt 2 tage lang vollspammen konnte ohne das es jemanden gekümmert hat.. das bka streitet natürlich lächerlicherweise den einsatz volkommen ab..

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fastlink  25.07.2012, 22:11
@TOBschluessel

Du argumentierst immer noch aus dem Bauch raus, aus Gefühl.

Solange das so ist, ist jedes weitere Wort überflüssig.

Gefühl hat bei Recht keine Bedeutung. Halte Dich nur exakt dran, was in den Gesetzen steht. Nicht mehr und nicht weniger.

Ganz einfach, oder? Ansonsten redest Du vom Eisberg und ich von Bananen. Miteinander hat beides nichts zu tun.

Und nochwas. Es geht den Polizist, vom Streifenpolizist bis zum BKA-Beamten gar nichts an, ob ein Gesetz nun "gut" oder "schlecht" ist, ob unzureichend oder zureichend, akzeptabel oder nicht.

Es geht einen Polizisten nur was an, was da drin steht. Genau das hat er zu machen. Nicht mehr und nicht weniger. Er hat nicht herum zu diskutieren, ob er was einsieht oder nicht, was er drüber denkt interessiert niemand. Das hat er zu tun. Punkt!

Und wann nun welche Vorraussetzungen für welche Vorschrift gegeben ist, all diese Dinge müssen von ihm seltenst bis niemals erst ausgelegt werden. Alles bereits dagewesen und zumeist längst entschieden. Es gibt gar genaue Anweisungen, wie was zu handhaben ist, Dienstanweisungen.

Nur, solange Du von Eisbergen sprichst und ich von Bananen, hat das gar keinen Sinn, hierzu noch was zu erklären.

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TOBschluessel  26.07.2012, 09:36
@fastlink

tja.. so leicht kann man sich ner diskussion entziehen.. naja, von jemandem der so fremdgesteuert ist, kann man leider keine eigene meinung erwarten.. du darfst gerne weiterhin offensichtlich ungerechte entscheidungen durchsetzen und dich jeglichem gebrauch von eigenem verstand entziehen.. da gibts so nen spruch: wenn einer sagt spring von der brücke, springst du dann? naja, vielleicht wird dir ja irgendwann bewusst wie primitiv du polizisten mit solchen aussagen dastehen lässt..

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Das hängt davon ab worum es geht. Wenn jemand in der Not ist oder Gefahr droht können die tatsächlich rein ohne Erlaubnis.

Darf er eigentlich nur wenn er einen Durchsuchungsbefehl hat.

Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren. Wenn es einem Hund gelingt, über oder unter dem Zaun zu einem Kindergarten & Co rüberzukommen, haben sie durchaus das Recht, präventiv einzugreifen und das Grundstück zu überprüfen.

PatrickLassan  23.07.2012, 13:06

Prävention ist etwas anderes als Gefahrenabwehr (Zitat: "wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren."). Präventiv dürfen Polizisten kein Grundstück gegen den Willen des Eigentümers betreten.

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Kommt aufs Bundesland an, Bundesland?!

user2492  23.07.2012, 20:53

In den Bundesländern, wo Hunde, die per Gesetz als gefährliche oder potentiell gefährliche Hunde angesehen werden.

Warum zählt der Belgische Schäferhund nur halb dazu, der richtig Deutsche Schäferhund aber nicht? Vielleicht weil Belgische Schäferhunde die besseren Polizeihunde sind?

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Kihlu  24.07.2012, 06:27
@user2492

Es ging mir um die Eingriffermächtigung nach dem jeweiligen Polizeigesetz...deswegen ;)

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