Darf man das einfach so machen - nicht meine Schuld?

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Hi,

Ich habe am 28.Oktober ein Großbrief unversichert (auf Wunsch des Kunden) losgeschickt, mit dem Inhalt eines Artikels, den jemand bei mir gekauft hat.

Es war also eindeutig klar das Du unversichert und ohne Sendungsnummer verschickst?

Habe dem Kunden den Beleg geschickt, den man bekommt, wenn man den Großbrief losgeschickt hat (s. Bild).

Das war nur ein Kassenbon, welcher zum Nachweis vollkommen wertlos ist.

Da der Freitag Allerheiligen war, also ein Feiertag, kann die Post sich ja verständlicherweise verspäten, was dazu führt, dass die losgeschickte Post erst am Montag o. spätestens Dienstag ankommt.

So ist es.

Der Kunde meint jetzt, er wird sein Geld ( 15.00€) am Montag, was er über Online Banking überwiesen hat, zurückbuchen, mit der Begründung, dass er es nicht bekommen hat.

Lächerliche Begründung; eben weil Versand numal 1-3 Werktage dauert und gerade Feiertage das ganze um 1-2 Tage verzögern können.

Auch kann man keine Überweisung zurück buchen: getätigt ist getätigt. Der Käufer kann zwar zu seiner Bank gehen und eine Rückbuchung veranlassen, aber dieser müsstet Du zustimmen (würdest Nachricht von Deiner Bank erhalten) und wenn Du dem nicht zustimmst, würde keine Rückbuchung erfolgen.

Bin ein Privatverkäufer und habe somit in die Beschreibung des verkauften Artikels geschrieben: • Keine Haftung für verloren gegangene Post • Keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung

Wenn Du dich an die Versandabsprache gehalten hast, dann hast Du alls richtig gemacht. Hättest Du eine Zahlung mit PayPal akzeptiert, dann sähe das anders aus denn da hätte der Käufer zurück buchen können, weil Du den Versand nicht nachweisen kannst (auch wenn das so besprochen gewesen wäre)

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Angestellte bei der Postbank
Der Kunde meint jetzt, er wird sein Geld ( 15.00€) am Montag, was er über Online Banking überwiesen hat, zurückbuchen, mit der Begründung, dass er es nicht bekommen hat.

Lass ihn halt meinen, es wird ihm aber nicht gelingen, da die Zeit für einen Recall längst verstrichen sein dürfte.

Darüberhinaus trägt er gemäß § 447 BGB das Versand- und Verlustrisiko, wenn wie hier der nicht-sendungsverfolgte Versand vereinbart war.

Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

Da hatter leider Pech, Überweisung zurückholen geht nur innerhalb weniger Stunden. Und ausserden hat der Kunde auf versicherten Versand verzichtet, also trägt er das volle Risiko, hat an der falschen Stelle gespart der Gute.

Kurz gesagt: Du bist aus dem Schneider.

Schlicht und ergreifend - Überweisungen kann man nicht zurückbuchen. Und eine z.B. am Freitag - online - veranlasste Überweisung ist ausgeführt und lässt sich ganz sicher nicht zurückholen. Allgemein - einmal ausgeführte Überweisungen können nicht rückgängig gemacht werden.

Mag zwar am Freitag auch in einigen Bundesländern ein Feiertag gewesen sein, so war Allerheiligen jedoch ein allgemeiner Bankarbeitstag.

Ich habe am 28.Oktober ein Großbrief unversichert (auf Wunsch des Kunden) losgeschickt,

Und speziell dann geht das Versandrisiko bei einem Privatkauf auf den Käufer über.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/internetrecht/vertraege-im-internet/versandrisiko-und-versandkosten

Wenn der Kaufpreis vom Käufer auf dein Bankkonto überwiesen wurde, kann er das Geld nicht zurückholen bzw. zurückbuchen lassen.