Darf ich selbst hergestellte Elektronik privat bei ebay verkaufen?
Hallo,
ich bin Flightsimmer und habe mir einen Tiller (Steuerung des Bugrades eines Airbus) zusammengebaut. Die Bauteile und das Gehäuse sind alle bestellt worden bzw. in China 3D-gedruckt worden. Die Steuerung wird an einen USB-Port angeschlossen, wird somit maximal mit 5 Volt betrieben.
Da manche Bauteile nicht einzeln zu haben sind - vesucht mal Widerstände einzeln zu kaufen ;-) , war ich u. a. gezwungen 4 programmierbare Chips als Mindestbestellmenge zu kaufen. Nun habe ich die Bauteile für 4 Tiller zusammen und würde 3 von ihnen bei ebay privat verkaufen.
Ist das legal? Gerne beantworte ich noch offene Fragen.
Danke für eure Antworten.
Gruß
Mario
4 Antworten
Nun habe ich die Bauteile für 4 Tiller zusammen und würde 3 von ihnen bei ebay privat verkaufen.
Du stellt Artikel zum Verkauf her; das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Bist Du wenigstens volljährig?
Falls nicht, dann kommt nämlich noch einiges dazu.
Danke für die Links!
Nach sinnerfassender Lesung hier meine Einschätzung:
Da ich die Teile nicht gewinnerzielend verkaufen will und auch kein nachhaltiger Gewerbebetrieb besteht laut Definition von ebay auch kein Gewerbebetrieb. Schlussfolgernd auch keine Gewerbeanmeldung. Da es sich um ein niederspannungführendes Elektronikteil handelt, besteht auch keine Verpflichtung von VDE. Eine Gewährleistung besteht durch den Privatverkauf auch nicht. Logischerweise werde ich jedes Teil vorher testen und nur fehlerfrei zum Kauf anbieten. Das versteht sich von selbst.
VG Mario
Gelesen vielleicht, aber nicht verstanden:
Sie handeln typischerweise als Unternehmer bzw. gewerblich, wenn Sie:
- Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
- Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Aber mach mal, ist ja alleine Deine Entscheidung.
Ich würde es nicht verkomplizieren.
Du hast dir als Hobbybastler etwas gekauft und gebaut, so wie ich mir zwei Paar Schuhe gekauft und sie mit anderen Schnüren versehen habe. Dann hast du gesehen, dass du deine anderen Bauten gar nicht benutzt, so wie ich das zweite Paar Schuhe nicht getragen habe. Nun möchtest du deine nicht genutzten Bauten wieder verkaufen, so wie ich mein zweites Paar Schuhe auf eBay verkauft habe.
Nichts davon war und ist jemals aus gewerblichem Interesse gewesen.
Diese Frage kann pauschal leider nicht direkt beantwortet werden. Es kann sein, dass Du für eine derartige Tätigkeit eine Registrierung bei der Handwerkskammer benötigst und im Zuge dessen eine passende Qualifikation (abgeschlossene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Abschluss) nachweisen musst.
Wenn es sich um Niederspannung handelt, also auf der sicheren Seite ist man bis 24 Volt, brauchen zumindest keine VDE Vorschriften beachtet zu werden.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Wenn du die Teile verkaufst ist es steuerfrei.
Wenn du es zusammenbaust, dann bist du steuerpflichtig weil du etwas gefertigt hast um es anschließend zu verkaufen. Also nichts anders gemacht hast als eine Fabrik. Dementsprechend wärst du aus rechtlicher Sicht auch zu Gewährleistung verpflichtet.
Legal ist es in beiden Fällen. Das ist gar nicht das Thema, die Umstände sind halt stark unterschiedlich.
Das die blanke Theorie. Wenn du drei Stück verkaufst und sonst nicht sehr aktiv als Verkäufer bist, sehe ich da wenig Probleme. Das sehe ich als Bagatelle an.
steuerfrei? Wo hastn die Weisheit her? Sobald man etwas einkauft und wieder verkauft ist der Gewinn versteuerbar.
Schaust mal bei zB MediaMarkt auf die Quittung drauf, da stehen 19% Märchensteuer drauf.
Es sei denn man fällt unter ne gewisse Umsatz-/Gewinngrenze, dann nicht, aber das muß man vorher beantragen als Gewerbetreibender
Wenn man etwas privat (nicht gewerblich) verkauft ist es logischerweise steuerfrei. Was willst du da großartig diskutieren, das ist offensichtlich.
Lies die Frage durch: er wills im großen Stil betreiben
Des Weiteren werden nach EU-Gesetz ab einer Schwelle von 2500€ die Verkäufe automatisch an das jeweilige zuständige Finanzamt von eBay gemeldet und somit wirst dann von denen ggf zur Kasse gebeten
Und dies solltest selbst wissen bevor du hier mir was verbietest
Lies die Frage durch: er wills im großen Stil betreiben
Das liest nur du. Er (?) will den Überschuss loswerden weil es die Bauteile nicht einzeln gab.
Des Weiteren werden nach EU-Gesetz ab einer Schwelle von 2500€ die Verkäufe automatisch an das jeweilige zuständige Finanzamt von eBay gemeldet und somit wirst dann von denen ggf zur Kasse gebeten
Welche bei weitem nicht erreicht werden wird.
Und dies solltest selbst wissen bevor du hier mir was verbietest
Ich verbiete dir gar nichts. Du willst ein Problem machen wo gar keines ist. Keine Ahnung was dir das gibt
Nochmals zur Klarstellung: Die programmierbaren Chips gab es nur als Minimalbestellmenge ab 4 Stück. Und das ist auch das teuerste Bauteil mit rund 11 Euro. Materialwert für ein zusammengebautes Teil ist dann maximal 30 Euro.
Bevor ich also eines von vier benutze und drei als Ersatz rumliegen lasse, mache ich lieber noch 3 Flugsimmer glücklich.
Ich danke Euch für Eure Antworten. Bleibt aber bitte fair und nett zueinander. ;-)
VG Mario
Hallo,
ja, ich bin mit über 50 Jahren Volljährig. ;-)
Ich muss also für 3 dieser "Mini"-Ektronik-Geräte ein Gewerbe anmelden? Ernsthaft?
Ich möchte damit ja nicht in Serie gehen, sondern nur diese 3 überschüssigen Teile verkaufen. Und das auch ohne Gewinnerzielungsabsicht!
VG Mario