Darf ich nach dem klingeln nach Hause gehen?

11 Antworten

Die Klingel beendet den Unterricht. Man lässt aber den Lehrer seinen Satz zu Ende bringen udn gibt ihm Gelegenheit, die Hausaufgaben bekannt zu geben.

Überzieht die Lehrkraft den unterricht regelmäßig, dann mal den Klassensprecher mit diesem Problem beid er Schulleitung vorsprechen lassen.

Es soll nämlich auch Fahrschüler geben und deren Busse warten nicht auf den Lehrer....

Der Klingelton ist nur ein Hinweis für den Lehrer.

http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-schueler-nach-dem-gong-gehen

"Das regelt auch das Schulgesetz. "Schulzeiten" sind dort nicht definiert - also dazu gibt es keine Regelung. Der Pausengong ist ein Zeitsignal und dient nur als Hinweis, er könnte auch komplett entfallen. Die Schüler sind an die Weisungen des Lehrers gebunden.

Beispiel §42 Absatz 3 Schulgesetz NRW: "Sie (die Schüler) haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.""

So etwas hat nichts mit Regeln oder Gesetzen zu tun. Du solltest aus Höflichkeit warten, bis der Lehrer den Unterricht beendet. (Was du anscheinend ja aber auch tust, denn du sagtest ja, du würdest sitzen bleiben.) Gesetzlich darfst du natürlich aufstehen und einfach gehen.

Der Lehrer muss nicht wörtlich sagen: "Ich beende den Unterricht", aber trotzdem ist er es, der den Schluss des Unterrichts ansetzt. Das kann auch dadzrch geschehen, dass er selbst nach Beendigung seines Unterrichts die Klasse verlässt.

Du kannst nicht mit dem Läuten aufstehen und die Klasse verlassen, der Lehrer kann aber auch nicht um 15 Minuten "überziehen". Nach mehr als 5 Minuten könnte der Klassensprecher den Lehrer bitten, diejenigen zu entlassen, die zum Bus müssen...

Nein. Der unterricht ist nicht aus, wenn es klingelt, sondern im zweifelsfall, wenn der lehrer ihn für beendet erklärt. Grundsätzlich ist das Ende der Schulstunden natürlich durch Zeitablauf bestimmt, aber wenn der lehrer noch irgendetwas loswerden möchte, wäre es eklatant pflichtwidrig, sich auf ein starres Unterrichtsende zu berufen und einfach wegzugehen. Das würde unvermeidbar in berechtigte Erziehungsmaßnahmen einmünden.