Darf ich in die Spielhalle?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein,, keine Ausnahme.....schon gar nicht bei "nähmlich"...

Das ist wie beim Thema Heirat / Eheschließung. Es gilt geltendes Recht und nein auch für Dich wird es keine Ausnahmeregelung geben.

Das ist Bundesland bezogen..Bayern und Baden-Württemberg ist ab 21 Jahren . Andere Bundesländer ab 18 Jahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung