Darf ich im Abstinenzjahr wegen Drogen Alkohol trinken?
Abstinenzjahr auf Drogen negativ. 2 Therapien gemacht. MPU stelle die Frage, ob ich in der Abstinenz Zeit Alkohol getrunken habe. Ich bejahte - ab und zu. Durchgefallen. Ist das zulässig? Was ist die Rechtsgrundlage?
4 Antworten
Hallo RobertPalm,
um auf die Frage in deiner Überschrift zu antworten:
Nein, da bei dir wohl eine Drogenabhängigkeit vorliegt (2 Therapien gemacht) sollte auch auf den Alk. verzichtet werden. Zwar kann man in den Beurteilungskriterien nur von "Hinweisen auf zus. Alk.missbrauch bzw. unkontrolliertem Alk.konsum" lesen, jedoch wird das in der Praxis ein wenig anders gehandhabt und von daher sollte besser gänzlich auf den Alk.verzichtet und dies ebenfalls mit Abstinenznachweisen belegt werden.
Gruß Nancy
Der Gutachter muss von Suchtverlagerung ausgehen. Von illegalen Drogen auf legale Drogen eben.
Du hättest einfach abstinent bleiben sollen, mit allen berauschenden Stoffen.
Grundlage sind die Begutachtungsleitlinien und die Fahrerlaubinsverordnung :http://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=14
nach denen sich bei Dir auf Grund einer möglichen Suchtverlagerung weiter Fahreignungszweifel begründen lassen.
Das Anzufechten ist wohl zwecklos.
Ach Nancy.. Die (rechtliche) Grundlage bilden nunmal die FeV und die Begutachtungsleitlinien (wie der Name schon sagt)
und die Gutachter orientieren sich zusätzlich zu diesen noch an den Beurteilungskriterien.
Was aber meine Grundaussage betrifft, ändert sich nix. Der Grund bleibt vereinfacht gesagt, die vermutete Suchtverlagerung bei einer bekannten Abhängigkeit (2x Therapie) und die deshalb notwendige Abstinenz zu anderen psychoaktiven Substanzen inklusive Alkohol.
Das ist zulässig, denn Alkohol gilt ebenfalls als Droge. Wer trinkt, hat hinterm Steuer nichts verloren.
Ja das darf der Gutachter und jetzt weißt Du auch warum der Test im Volksmund auch Idiotentest genannt wird.
Nö, Grundlage sind die Beurteilungskriterien der 3. Auflage ;-)