Darf ich einen Hasen in meinem Stadtpark jagen und und über dem Feuer zubereiten?

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Wie BMT216A schon richtig zitiert hat

Strafgesetzbuch (StGB), § 292 Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wild ist Herrenlos... es gehört niemanden.

Aber jetzt bist Du so schlau und machst einen Jagdschein... dann darfst Du Jagen.

Ja? Richtig! darfst Du...

aber... auch nicht überall. Befriedete Bezirke wie (z.B.) Städte und Friedhöfe ist es nur unter ganz besonderen Auflagen und Freigaben dem Jäger möglich.

Jetzt gehen wir davon aus, der Hase springt auf einem offenen Feld, außerhalb der Stadt, Du bist Jäger (hast aber in der Jagdschule wieder nicht aufgepasst).

Darfst Du den Hasen jetzt erlegen?

Nein, da dies nur der Jagdpächter darf bzw. seine Begehungsjäger bzw. seine Jagdgäste, wenn es in seinem Revier ist.

Geh in Supermarkt, kauf Dir ein Stück Schnitzel, die wachsen da im Kühlschrank.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung