Darf ich eine Politikerin N a z i - S c h lampe nennen oder darf das nur extra3?

 - (AfD, Weidel)

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Nein! Das darf nur extra3 40%
Meine Meinung dazu: 40%
Ja! Das darfst du ungestraft sagen! 20%
Ja, aber du solltest es dir trotzdem lieber verkneifen! 0%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Aussage stand ja im Zusammenhang mit ihrer Aussage: "Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte." Sie hat also darum gebettelt, dass auch sie selbst keine politische Korrektheit erwarten darf. Warum sie so unklug war, gegen Extra3 deshalb zu klagen, werden wohl nur Leute begreifen, die mit Satire und Ironie überfordert sind.

Die "Nazi-SchIampe" war ein satirischer Kommentar auf ihre Aussage. Und keine Tatsachenbehauptung. Und so scheiterte ihr Beleidigungsklage selbstverständlich.

In einem anderen Kontext, als ernstgemeinte Beleidigung, könnte dieser Ausdruck durchaus strafbar sein. Die Bezeichnung "SchIampe" trifft ja auch nicht auf sie zu. Sie hat eine Putzfrau und lebt seit vielen Jahren in einer festen Beziehung. Man darf sie aber natürlich als "Nachtischlampe" bezeichnen.

KEINER sollte das tun!

Das qualifziert jeden, der es tut als ungehobelten, schlecht erzogenen und primitiven, wenn nicht gar dummen Menschen!

Meine Meinung dazu:

Das gilt für alle Politiker, auch für Frau Weidel:

PARAGRAF 1 des GRUNDGESETZES

Und eigentlich sitzen im Bundestag auch genug Juristen, die sofort eingreifen könnten. Aber moralisch verkommt alles in Deutschland

Meine Meinung dazu:

Du könntest trotzdem eine Anzeige bekommen und die ganzen Kopfschmerzen eben. Aber du hättest einen Maßstab durch die vorherige Anzeige....kann man schwer einschätzen

Der Kontext kann schlimmer als bei extra3 sein dann kommst du womöglich nicht ohne Strafe davon.

Ist aber nur meine persönliche Einschätzung

Nein! Das darf nur extra3

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-hamburg-afd-politikerin-alice-weidel-muss-satirische-bezeichnung-als-n*zi-schl*mpe-hinnehmen

Nein, darfst du nicht. Alice Weidel hat damals dagegen geklagt.
Der NDR hat zwar gewonnen, das OLG Hamburg hat aber entschieden, dass die Bezeichnung nur erlaubt war, weil es "in satrisch aufgearbeitetem Kontext" geschehen ist.

Wenn du also Alice Weidel als N*zi-Schl*mpe bezeichnest, dann ist das, in deinem Fall, einfache eine normale Beleidigung und du könntest echte Probleme bekommen.

Woher ich das weiß:Recherche
terminierertot  09.01.2024, 22:42

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