Darf ich dieses Messer legal kaufen und benutzen?
Jo Leute. Bin m/21 und möchte mir auf Amazon ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 8cm kaufen, der Preis liegt bei 69,99€ (90,00€ mit Versand). Ich habe leider nicht viel Ahnung vom Deutschen Waffengesetz und möchte fragen, ob so ein Messer legal wäre mit sich zu führen und zu benutzen und ob es durch den Zoll geht da es glaube ich aus Korea oder China kommt (hab nämlich keine Lust, da wegen dem Zoll erstmal irgendwas regeln zu müssen oder einen Brief nach Hause geschickt zu bekommen). Meines Wissens nach ist es nur illegal, falls die Klingenlänge die 8,5cm Marke überschreitet und es dazu noch ein Springmesser ist. Falls jemand den Link braucht;
https://www.amazon.de/gp/product/B09GPBH77Z/ref=ewc_pr_img_1?smid=A3P4O141ISV3XN&psc=1
Wie gesagt bin bei dem Thema nicht ganz drin, also Danke im Vorraus.
6 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
Wenn die Konstruktionsmerkmale unklar sind, frag im Zweifel beim Hersteller an, ob er einen Feststellungsbescheid hat.
Noch etwas: Mach dich im Zweifel nicht unglücklich oder handele dir unnötigen Ärger ein, es gibt genügend Alternativen :-)
Stimmt, du kennst dich mit Messern nicht so gut aus. Das ist ein Klappmesser und kein Springmesser.
Woher ich die weiss? Steht im Text, gleich in der Überschrift.
Steht im vom chinesischen Übersetzer angefertigten Text..
Du! kennst dich auf alle Fälle mit Sicherheit nicht mit Messern aus und sowas ist für dich ein Klappmesser, nur weil es "da steht"?
https://m.youtube.com/watch?v=0HAQlalDiS8
Und das hier ist ein Trainer, weil es"da steht"??
Also BITTE!
Da kenne ich bessere Antworten von dir, das war ein Ausrutscher..
Meines Wissens nach ist es nur illegal, falls die Klingenlänge die 8,5cm Marke überschreitet und es dazu noch ein Springmesser ist.
Das stimmt so nicht.
Springmesser sind in Deutschland nur dann legal, wenn die Klinge seitlich aufspringt und die Klinge weder länger als 8,5 cm noch beidseitig geschliffen ist.
Das Messer aus deinem Link ist anscheinend ein sogenanntes OTF, d.h. ein Springmesser, bei dem die Klinge nach vorn aus dem Griff springt. Derartige Messer sind in Deutschland 'verbotene Waffen' im Sinn von § 2 Absatz 3 Waffengesetz.
Wenn es das ist, wonach es aussieht (Springmesser, bei dem die Klinge vorne aus dem Griff schnellt), ist der Besitz verboten. Und das unabhängig von den Abmessungen.
Komplett verboten, jeder Umgang, Straftat!
Umgang mit einer Waffe .. hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, ....herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt
30 bis 40 Tagessätze sind üblich!
Der Zoll wird nicht das Problem sein- die geben sowas an die Staatsanwaltschaft ab und die kûmmert sich um dich!