Darf ich dieses Messer legal kaufen und benutzen?

6 Antworten

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 - Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 - da steht unter welchen Voraussetzungen das Springmesser zu den verbotenen Waffen gehört.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Wenn die Konstruktionsmerkmale unklar sind, frag im Zweifel beim Hersteller an, ob er einen Feststellungsbescheid hat.

Noch etwas: Mach dich im Zweifel nicht unglücklich oder handele dir unnötigen Ärger ein, es gibt genügend Alternativen :-)

Stimmt, du kennst dich mit Messern nicht so gut aus. Das ist ein Klappmesser und kein Springmesser.

Woher ich die weiss? Steht im Text, gleich in der Überschrift.

Leestiger  09.11.2021, 07:59

Steht im vom chinesischen Übersetzer angefertigten Text..

Du! kennst dich auf alle Fälle mit Sicherheit nicht mit Messern aus und sowas ist für dich ein Klappmesser, nur weil es "da steht"?

https://m.youtube.com/watch?v=0HAQlalDiS8

Und das hier ist ein Trainer, weil es"da steht"??

https://www.wish.com/product/maxace-serpent-striker-ii-balisong--butterfly-trainer-traing-knife-9cr18mov-g10--handle-jilt-fishing-knife-butterfly-knives-5f1e3c591e3f0a5ec887aa93?

Also BITTE!

Da kenne ich bessere Antworten von dir, das war ein Ausrutscher..

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Meines Wissens nach ist es nur illegal, falls die Klingenlänge die 8,5cm Marke überschreitet und es dazu noch ein Springmesser ist.

Das stimmt so nicht.

Springmesser sind in Deutschland nur dann legal, wenn die Klinge seitlich aufspringt und die Klinge weder länger als 8,5 cm noch beidseitig geschliffen ist.

Das Messer aus deinem Link ist anscheinend ein sogenanntes OTF, d.h. ein Springmesser, bei dem die Klinge nach vorn aus dem Griff springt. Derartige Messer sind in Deutschland 'verbotene Waffen' im Sinn von § 2 Absatz 3 Waffengesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html

Wenn es das ist, wonach es aussieht (Springmesser, bei dem die Klinge vorne aus dem Griff schnellt), ist der Besitz verboten. Und das unabhängig von den Abmessungen.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

Komplett verboten, jeder Umgang, Straftat!

Umgang mit einer Waffe .. hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, ....herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt

30 bis 40 Tagessätze sind üblich!

Der Zoll wird nicht das Problem sein- die geben sowas an die Staatsanwaltschaft ab und die kûmmert sich um dich!

Woher ich das weiß:Hobby