Ist es erlaubt, Source Code von Trojanern etc zu veröffentlichen?
Tach, ich code in meiner Freizeit gerne Viren/Trojaner/Ransomware etc (Auf grund von eigenem Interesse und Programmier-Training, allerdings nicht um sie auch zu nutzen).
Den Source code dieser Malware poste ich dann auf Github. Ich habe mir mal das Gesetz angeguckt was besagt:
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1.Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gilt das dann auch für mich, da ich diese zwar veröffentliche, aber dabei explizit zuschreibe, dass es nur für "educational purposes" ist?
Könnte ich da mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Bin btw minderjährig.
3 Antworten
Mag meine Antwort nicht hilfreich sein, aber was ich dazu denke ...
Wenn Du Quellcodes veröffentlichst, hast Du ja noch kein schädigendes Computerprogramm hergestellt. Das muss der "Anwender" schon selbst machen.
Oder ist es neuerdings schon verboten, ASCII-Tabellen zu veröffentlichen, denn mit den darin enthaltenen Zeichen kann man ja übelste Viren erzeugen.
*kopfschüttel*
Aber: Ich bin kein Jurist. Und gesunder Menschenverstand ist vor Gericht kein Kriterium.
Und dass jemand Malware zum Spaß schreibt und nur zu "Bildungszwecken" veröffentlicht ist unglaubwürdig
Naja ist aber auch so. Beispielsweise Marcus Hutchins, der ist ein sehr guter Malware Analyst, welcher in seiner Kindheit auch Malware programmiert hat, und dieses Wissen nun anwenden kann, um neue Malware Gefahren zu verhindern. Natürlich möchte ich mich nicht mit ihm vergleichen, ist aber ein ähnliches Prinzip.
das kannst du ja für dich selbst machen, aber das Veröffentlichen ist das Problem und das unglaubwürdige, da du damit jeglichen Script Kiddies einfach Zugang zu sowas verschaffst, denen es egal ist, dass du das nur zu Bildungszwcken veröffentlichst.
Wenn ich mir Waffen zum Ausüben eines legalen Sports kaufe und dafür nutze, ist das ok, aber die Waffen einfach auf der Straße liegen lassen wird sehr wahrscheinlich zu Missbrauch führen, egal, was ich da dran schreibe.
Das sind die "White Hats" in der Hackerszene, z.B. CCC.
Die Ignoranz und Unwissenheit des Gesetzgebers ist schon beeindruckend. Beispiel (ich glaube 36C3), es ging um die Software zur Übermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse einer Bundestagswahl. Also man kann die Software im Wahllokal hacken, die Datenübermittlung fälschen und wenn einem das Ergebnis immer noch nicht gefällt, kann man ja es auf den Rechnern der Landeswahlbüros immer noch ändern. Die Bedenken des CCC wurden abgebürstet, weil ja letztendlich das schriftliche amtliche Endergebnis zählt. Nur zu dem Zeitpunkt reiste Frau Merkel schon als wiedergewählte Bundeskanzlerin umher.
Ich glaube, du bewegst dich da rechtlich auf sehr dünnem Eis.
Nimm die Repos vom Netz und kläre das mit jemandem, der dir da eine qualifizierte Aussage zu geben kann, im Idealfall ein spezialisierter Anwalt. Gutefrage.net ist dafür jedenfalls ein sehr ungeeigneter Ort. Wenigstens eine Community mit juristischem Hintergrund sollte es sein.
Ja, du begehst eine Straftat, da du ja genau den Satz 2 erfüllst. Wahrscheinlich würden ein paar Sozialstunden auf dich drauf zukommen.
Er entwickelt die Codes, also ja ziemlich offensichtlich.
Er kann es ja aber auch nur zu bildungstechnischen bzw. wissenschaftlichen Zwecken online posten und davor warnen, es nicht so zu benutzen und somit die Haftung seinerseits ausschließen.
Wenn das so einfach ginge, dann würde das jeder machen, auch kriminelle.
Bei vielen Mod-Menüs wird der wissenschaftliche Zweck deutlich ausgeschildert. Dann müssten ja auch die deutschen Hochschulen und Universitäten, die DDoS-Tools entwickelt und veröffentlicht haben zur Rechenschaft gezogen werden.
So offensichtlich ist die Straftat nicht, denn ich gehe mal davon aus, dass der Fragesteller keine schädigenden Programme erstellt (!) hat.
Ich erinnere an das Beispiel, dass der Gesetzgeber den Fahrzeugführer aus der StVO herausgegendert hat. Da stand dann (sinngemäß), dass man kein Handy benutzen darf, wenn man es dazu in der Hand halten muss. Nun hat jemand im Auto mit dem Handy in der Hand telefoniert, obwohl er eine Freisprecheinrichtung hatte. Das ging dann bis zum OLG Stuttgart. Und er hat Recht bekommen, denn er musste (!) das Handy ja nicht in der Hand halten. Dass er es nicht in der Hand halten darf, stand ja nirgends im Gesetz. Das OLG hat den Quatsch, der im Gesetz stand, auch hinlänglich kommentiert. (Ich habe das Urteil gelesen.) Und das Gesetz wurde geändert.
An sich kann man es auch damit vergleichen, dass ich Waffen irgendwo in der Öffentlichkeit rumliegen lasse, dass jeder die nehmen kann. Nur, weil ich einen Zettel dazu lege, dass die nur für Bildungszwecke gedacht sind, sind es immer noch Waffen. Damit mache ich mich auch Strafbar.
Sehe ich bei solchen Dingen nicht anders. Und dass jemand Malware zum Spaß schreibt und nur zu "Bildungszwecken" veröffentlicht ist unglaubwürdig. Der Hauptzweck solcher Software ist es nunmal, Menschen Schaden zu zufügen, in welcher Form auch immer.
Nach meinem Menschenverstand sollte das strafbar sein.