Ist es erlaubt, Source Code von Trojanern etc zu veröffentlichen?

3 Antworten

Mag meine Antwort nicht hilfreich sein, aber was ich dazu denke ...

Wenn Du Quellcodes veröffentlichst, hast Du ja noch kein schädigendes Computerprogramm hergestellt. Das muss der "Anwender" schon selbst machen.

Oder ist es neuerdings schon verboten, ASCII-Tabellen zu veröffentlichen, denn mit den darin enthaltenen Zeichen kann man ja übelste Viren erzeugen.

*kopfschüttel*

Aber: Ich bin kein Jurist. Und gesunder Menschenverstand ist vor Gericht kein Kriterium.

Thomasg  02.08.2022, 23:54

An sich kann man es auch damit vergleichen, dass ich Waffen irgendwo in der Öffentlichkeit rumliegen lasse, dass jeder die nehmen kann. Nur, weil ich einen Zettel dazu lege, dass die nur für Bildungszwecke gedacht sind, sind es immer noch Waffen. Damit mache ich mich auch Strafbar.

Sehe ich bei solchen Dingen nicht anders. Und dass jemand Malware zum Spaß schreibt und nur zu "Bildungszwecken" veröffentlicht ist unglaubwürdig. Der Hauptzweck solcher Software ist es nunmal, Menschen Schaden zu zufügen, in welcher Form auch immer.

Nach meinem Menschenverstand sollte das strafbar sein.

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TestUser123111 
Fragesteller
 02.08.2022, 23:56
@Thomasg
Und dass jemand Malware zum Spaß schreibt und nur zu "Bildungszwecken" veröffentlicht ist unglaubwürdig

Naja ist aber auch so. Beispielsweise Marcus Hutchins, der ist ein sehr guter Malware Analyst, welcher in seiner Kindheit auch Malware programmiert hat, und dieses Wissen nun anwenden kann, um neue Malware Gefahren zu verhindern. Natürlich möchte ich mich nicht mit ihm vergleichen, ist aber ein ähnliches Prinzip.

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Thomasg  02.08.2022, 23:59
@TestUser123111

das kannst du ja für dich selbst machen, aber das Veröffentlichen ist das Problem und das unglaubwürdige, da du damit jeglichen Script Kiddies einfach Zugang zu sowas verschaffst, denen es egal ist, dass du das nur zu Bildungszwcken veröffentlichst.

Wenn ich mir Waffen zum Ausüben eines legalen Sports kaufe und dafür nutze, ist das ok, aber die Waffen einfach auf der Straße liegen lassen wird sehr wahrscheinlich zu Missbrauch führen, egal, was ich da dran schreibe.

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tunik123  03.08.2022, 00:07
@TestUser123111

Das sind die "White Hats" in der Hackerszene, z.B. CCC.

Die Ignoranz und Unwissenheit des Gesetzgebers ist schon beeindruckend. Beispiel (ich glaube 36C3), es ging um die Software zur Übermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse einer Bundestagswahl. Also man kann die Software im Wahllokal hacken, die Datenübermittlung fälschen und wenn einem das Ergebnis immer noch nicht gefällt, kann man ja es auf den Rechnern der Landeswahlbüros immer noch ändern. Die Bedenken des CCC wurden abgebürstet, weil ja letztendlich das schriftliche amtliche Endergebnis zählt. Nur zu dem Zeitpunkt reiste Frau Merkel schon als wiedergewählte Bundeskanzlerin umher.

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Ich glaube, du bewegst dich da rechtlich auf sehr dünnem Eis.

Nimm die Repos vom Netz und kläre das mit jemandem, der dir da eine qualifizierte Aussage zu geben kann, im Idealfall ein spezialisierter Anwalt. Gutefrage.net ist dafür jedenfalls ein sehr ungeeigneter Ort. Wenigstens eine Community mit juristischem Hintergrund sollte es sein.

Ja, du begehst eine Straftat, da du ja genau den Satz 2 erfüllst. Wahrscheinlich würden ein paar Sozialstunden auf dich drauf zukommen.

Chris1202  02.08.2022, 23:47

Bereitet er eine Straftat vor?

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sero583  02.08.2022, 23:54
@gutefrage013

Er kann es ja aber auch nur zu bildungstechnischen bzw. wissenschaftlichen Zwecken online posten und davor warnen, es nicht so zu benutzen und somit die Haftung seinerseits ausschließen.

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gutefrage013  03.08.2022, 00:07
@sero583

Wenn das so einfach ginge, dann würde das jeder machen, auch kriminelle.

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sero583  03.08.2022, 00:08
@gutefrage013

Bei vielen Mod-Menüs wird der wissenschaftliche Zweck deutlich ausgeschildert. Dann müssten ja auch die deutschen Hochschulen und Universitäten, die DDoS-Tools entwickelt und veröffentlicht haben zur Rechenschaft gezogen werden.

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tunik123  03.08.2022, 00:23
@gutefrage013

So offensichtlich ist die Straftat nicht, denn ich gehe mal davon aus, dass der Fragesteller keine schädigenden Programme erstellt (!) hat.

Ich erinnere an das Beispiel, dass der Gesetzgeber den Fahrzeugführer aus der StVO herausgegendert hat. Da stand dann (sinngemäß), dass man kein Handy benutzen darf, wenn man es dazu in der Hand halten muss. Nun hat jemand im Auto mit dem Handy in der Hand telefoniert, obwohl er eine Freisprecheinrichtung hatte. Das ging dann bis zum OLG Stuttgart. Und er hat Recht bekommen, denn er musste (!) das Handy ja nicht in der Hand halten. Dass er es nicht in der Hand halten darf, stand ja nirgends im Gesetz. Das OLG hat den Quatsch, der im Gesetz stand, auch hinlänglich kommentiert. (Ich habe das Urteil gelesen.) Und das Gesetz wurde geändert.

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