Darf ich das Briefkastenschild meiner Ex-Mitbewohnerin entfernen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, solange sie und Du noch Hauptmieter ist, hat sie das Recht jederzeit die Wohnung zu betreten und auch ihre Post abzuholen.

Erst wenn sie aus dem Mietvertrag entlassen worden ist, kann ihr Name auf dem Briefkasten entfernt werden.

Da ihr noch einen gemeinsamen Mietvertrag habt, habt ihr auch die gleichen Rechte und Pflichten.

Ihre Geldschulden bei Dir sind eine andere Baustelle. Wenn ihr bezüglich der Mietzahlungen eine eindeutige und beweisbare Regelung getroffen habt, kannst Du, falls Du ihren Anteil ebenfalls an den Vermieter gezahlt hast, diesen Anteil bei Ihr einfordern, und zwar notfalls auch per gerichtlichen Mahnbescheid.

Daher würde ich ihren Namen gern bereits jetzt vom Briefkasten entfernen.  Darf ich das, obwohl sie noch Hauptmieterin ist?

Nein.

1. Sie ist noch Mieterin 

2. Du bist nicht der Vermieter

Sie ist ja noch Mieterin, d.h. solange sie sich noch im Mietverhältnis befindet kannst Du nicht ihr Namensschild entfernen. Erst wenn sie offiziell nicht mehr Mieterin ist, kannst Du das Schild entfernen. Nur weil sie Mieterin ist, muss sie ja nicht unbedingt in der Wohnung wohnen. Das mit der Post ist zwar ärgerlich, aber das musst Du ja nur noch zwei Monate durchmachen :) 

Als nicht-Hauptmieter hast du hier keine Handhabe.

Soweit ich den Sachverhalt verstehe ist deine Ex-Mitbewohnerin noch die alleinige Mieterin der Wohnung und du bist quasi auch "nur" Untermieter. Somit würde ich ihren Namen besser lassen