Darf ich Aufforderungen einer Lehrkraft verweigern?

6 Antworten

Du bist in der Schule zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn du wärend dich wärend des Unterrichts mit anderen Dingen beschäftigst, ist es das gute Recht des Lehrers, zu wissen, was denn so viel wichtiger ist als sein Unterricht.

Darüber hinaus sind Lehrer Schülern gegenüber weisungsbefugt. Das heißt, du verweigerst streng genommen die Befolgung einer Dienstanweisung.

Das ist nicht nur respektlos sondern würde auch mindestens ein Erziehungsmittel oder auch eine Ordnungsmaßname nach sich ziehen.

Unter Leistungs/Arbeitsverweigerung fällt nur das bearbeiten von aufgaben, das beantworten von für den Unterricht RELEVANTEN Fragen und ggf das vorstellen oben genannter aufgaben. So was ist privat, sollte man aber nicht tun, denn der Lehrer darf ja in einem gewissen Maße von den Richtlinien abweichen und das ist schlecht für deinen Noten. Versprich einfach, es nicht wieder zu tun, halte dieses versprechen und bring ihm net bei, dass du es nicht zeigen musst. KEINE GARANTIE

Das eine ist die Weigerung, der Aufforderung einer Lehrkraft nachzukommen. Selbstverständlich kannst Du Dich weigern. Wie sollte Dich jemand daran hindern. Jedoch musst Du mit den Konsequenzen leben; wie immer die aussehen mögen. Es ist übrigens immer sinnvoll, sich zunächst zu weigern. Rechtlich ist es nämlich ein Unterschied, ob man freiwillig einer Aufforderung nachkommt, oder ob man ihr unter Androhung von Strafe Folge leistet. Die Freiwilligkeit ist gleichbedeutend mit einem Schuldeingeständnis und der Akzeptanz der Strafen.

Wenn Du Dich dagegen nicht weigerst, der Lehrkraft das Gemalte/Geschriebene auszuhändigen, hat sie (die Lehrkraft) dennoch kein Recht, den Inhalt des Gemalten/Geschriebenen zur Kenntnis zu nehmen. Genauso wenig wie ein Lehrer die Zettel lesen darf, die sich Schüler untereinander während des Unterricht zukommen lässt. Die Lehrer dürfen sie einsammeln, aber nicht lesen. So komisch das klingen mag, aber es fällt unter das Briefgeheimnis. Das gilt übrigens genauso für Texte in elektronischen Medien (Smartphones). Das war die gesetzliche Seite.

Das moralische Recht ist dagegen immer auf Deiner Seite. Auch wenn sich der Staat das Recht herausnimmt, die Menschen, die ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht haben, über Jahre zu Schülern zu degradieren und zu bestimmten Tageszeiten in Schulgebäuden einzusperren, ist das aus moralischer Sicht höchst bedenklich. Allein die willkürliche Klassifizierung "minderjährig" erlaubt es den Erfüllungsgehilfen des Staates, die Rechte der unter 18jährigen massiv einzuschränken. Warum solltest Du kein Recht haben, Dich gegen alle Folgen dieses Vorgehens zur Wehr zusetzen? Die Verfehlung liegt schließlich nicht darin, dass Du etwas malst oder schreibst, sondern darin, das eine andere Person es Dir verbietet und Dich daran hindern will.

So wie sich Frauen für ihre Rechte eingesetzt haben, die ihnen per Gesetz verwehrt waren und Homosexuelle gegen ihre Diskriminierung gekämpft haben, sollten das auch Menschen unter 18 tun dürfen. Mir gefällt der Begriff des "zivilen Ungehorsams". Das Problem aber ist, dass dem größten Teil von ihnen die Diskriminierung überhaupt nicht bewusst ist.

Gruß Matti

Nein, die Lehrkraft darf das. Indem du anwesend bist, stimmst du solchen dingen zu

Da ich gerade mit mir ein bisschen gerungen habe, da diese Frage doch etwas schwer ist, kommt jetzt eine Antwort. :)

Also, der Lehrer darf dir diese Sachen zwar wegnehmen bzw. dich dazu auffordern die Sachen wegzupacken, aber er darf sich die Sachen nicht anschauen. Es sind ja deine Privatangelegenheiten. Wäre genau das Gleiche mit einem Handy, er darf es einkassieren, aber auch nicht deine SmS lesen. Hoffe ich konnte dir helfen :)