darf freundin neuen freund in gemeinsame wohnung einladen?

5 Antworten

Lass sie doch zusammen wohnen was hast davon? Zwischen euch ist Schluss ihr habt beide den Mietvertrag unterschrieben.

Wen wieder zurück möchtest dann bitte Sie auszuziehen beide,wen das aber aus Rache machst ist das kindisch hoch zehn.

Kündige den Mietvertrag lass beide ihr Glück gut ist.

BerndasBrot 
Fragesteller
 04.11.2016, 19:11

ich entnehme deiner aussage das su offenbar ein zutiefst rationaler mensch bist..schön für dich. nun ist es aber so dass ich ein friedfertiger mensch bin jedoch auch so etwas wie eine ehre besitze. und glaube mir du kennst nicht die ganze geschichte. und deshalb solltest du auch aufhören mir hier mit "vernünftigen" ratschlägen zu kommen denn danach habe ich nicht gefragt. kannst und willst du meine eigentliche frage beantworten? wenn nicht, dann schönen abend

0

Hör auf, immer wieder Deine eigene Frage zu beantworten.

Das liest kaum einer. Wenn Du zu einer abgegebenen Antwort etwas schreiben möchtest, dann kannst Du unter jeder Antwort die gut sichtbare Kommentarfunktion nutzen!!

Wenn Du gleichberechtigter Mitmieter bist und im Mietvertrag stehst, dann kannst Du ihn der Wohnung verweisen und wieder dort einziehen, ja. Und so einfach geht das nicht, wie die sich das vorstellen. Der Mietvertrag, der jetzt besteht, müsste gekündigt werden, und dann kann sie einen neuen machen, in dem sie und ihr neuer Freund drinstehen, wenn der Vermieter mitspielt.

BerndasBrot 
Fragesteller
 04.11.2016, 18:54

tschuldigung ich mache das ja nicht böswillig...nur ruhig!,) oke,aber dann möchte ich eben diesen anderen nicht sehen müsse in dieser wohnung und ich frage mich nun ob ich das verlangen kann

0
konstanze85  04.11.2016, 19:03
@BerndasBrot

Ich bin ruhig und habe Dich nur darauf hingeweisen. Die anderen User, denen Du geantwortet hast, sehen Deine Antwort näjmlich nicht und werden dementsprechend auch nicht mehr rageiren.

Du kannst ihn, solange Du noch im Mietvertrag stehst, der wonung verweisen  und wieder dort einziehen, aber Ich glaube (da bin ich nicht sicher) Du kannst ihr nicht verbieten Besuch von ihm zu bekommen. Aber Schlüssel abnehmen und rauswerfen und dort wieder einzihen geht durchaus.

SIE kann ja auch ausziehen, musst Du doch nicht.

0

Was erhoffst Du Dir davon?

Laß sie ziehen, das bringt nichts.

Und Du solltest mit ihr schriftlich ausmachen, daß sie ab sofort alleinige Mieterin (oder mit ihrem Neuen) ist.

Nötigenfalls solltet Ihr den Vermieter informieren, daß Du aus dem Vertrag raus bist.

im moment ja...das heisst ich bin pffiziell noch mitmieter habe aber für diesen nicht meinen gesamten anteil bezahlt

Zahlst du denn noch Miete?