Darf ich rein rechtlich nach Dienstende (z.b. am Wochenende) meinen Arbeitsplatz betreten um meine Sachen zu holen?

6 Antworten

Wann tritt denn die Kündigung in Kraft? Mit sofortiger Wirkung? Im Zweifelsfall würde ich das nicht machen. Wenn der Chef dich auf dem Kicker hat, dann kann er dich möglicherweise wegen Hausfriedensbruch dran kriegen. Ich würde es schon dem Chef sagen. er hat ja auch die Verpflichtung deine privaten Sachen zurück geben zu müssen. An deiner Stelle würde ich mit dem Chef telefonisch vereinbaren, dass du am Wochenende deine Sachen holst, und gleich bei dieser Gelegenheit den Schlüssel in den Briefkasten wirfst. Dann habt ihr beide einen Nutzen, und er freut sich wegen deiner Initiative.

Treueste  24.09.2015, 12:01

Die Schlüsselabgabe sollte bestätigt werden. Zur Vorsicht.

Ich, an Deiner Stelle, würde es lieber nicht machen. Geh morgens hin und hole Deine Sachen ab. Dann bist Du auf der sicheren Seite....

Stell Dir mal vor, eine Kollegin nutzt die Gunst der Stunde...

Mir wäre das zu heiß.....

Gib danach Deinen Schlüssel ab und lasse Dir das auch quittieren...

"Rein rechtlich" darfst Du (§867 BGB), allerdings könnte der Arbeitgeber auf die Idee kommen, dass der eine oder andere Gegenstand aus der Praxis just an diesem Wochenende verschwunden ist.

Es sollte doch kein Problem sein, dort zu erscheinen, den Schlüssel (gegen Quittung) abzugeben und gleichzeitig die Aushändigung des persönlichen Eigentums zu verlangen. Nimm eine Freundin (als Zeugin) mit.

Würde ich nicht machen, am Ende wird sowas richtig heikel.. hole deine privaten Sachen während der ganz normalem Arbeitszeit ab, dann gehst du allen Eventualitäten aus dem Weg & bist aus dem Schneider.

Das ist keine gute Idee. 

"Die hat gekündigt und schnüffelt am WE in der Praxis rum"

So oder ähnlich werden die Kommentare dazu sein. Lass durch Zufall auch irgend etwas weg sein, die ganze Praxis weiß dann auch wer es mitgenommen hat.

Entweder schick jemanden oder geh mit Unterstützung hin. Aber ich würde nicht alleine dort rumgeistern. Es ist keine rechtliche Frage.