Darf ein Vermieter meinen Besuch bestimmen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er hat grundsätzlich erst einmal nix zu sagen, allerdings muss es echt beim Besuch (max 6 Wochen am Stück) bleiben, ansonsten gibts halt Stress ;) Wenn wir hier von einzelnen Tagen reden oder mal ein Wochenende - kein Problem.

Wenn es aber jetzt z.B. ein Studentenwohnheim / Gemeinschaftseinrichtung ist, darf der Zugang zu Fremden wg. Corona aktuell durchaus untersagt werden

Der Vermieter spinnt. Lasst ihn reden und übernachte weiter bei ihr.

Nein da hat er nichts zu bestimmen eine Ausnahme wäre wen du länger als 6 Woche da am stück übernachten würdest!

Auch bei Corona ist das nicht verboten gewesen jemanden zu besuchen und erst recht nicht wen es nur um 1 Person ging!

Wen Er Das nochmal behauptet sage ihm mal das er niemals zu bestimmen hat wer bei ihr zu besuch kommen darf oder übernachten darf das ist ein Extremer Einschnitt in die Privatsphäre von ihr und dir und das Grundgesetz ist nicht abgeschafft worden trotz Corona ! Nur sage das Freundlich und wen er dir das verbieten will soll er dir den Artikel im gesezt nenen!

Der bekäme von mir zu Antwort: "Ach ja richtig: die neuen Corona-Verbote. Sie wissen ja auch, dass es wegen Corona verboten ist, Miete zu zahlen! Wir halten uns ab jetzt dran"

Nein darf er nicht