Darf die Schwester vom Chef mich anschreien?

9 Antworten

Wenn es jetzt sowieso eine unerträgliche Situation ist, dann würde ich, wenn du angeschrieben wirst, sachlich sagen, dass du dir ein sachliches Gespräch wünscht in einem normalen Tonfall, so wärst du nicht gewohnt und gewillt zu arbeiten. Eine solche Bemerkung kann man ja auch nicht aufs Brot schmieren und irgendwie verübeln.

Zum zweiten solltest du überlegen, ob du das Gespräch mit dem Chef suchst, ob du erwarten kannst da Unterstützung oder Verständnis zu erfahren. Das solltest du ab unabhängig von einer Auseinandersetzung tun, um nicht zu emotional geladen in das Gespräch zu gehen und dich zu verrennen. Auch solltest du deine Worte mit Bedacht wählen, sachlich bleiben und nicht zu sehr anklagen.

Wende dich unverzüglich an deinen Chef und weise ihn auf den Missstand auf.

Bei keiner Reaktion, wende dich an die IHK. Die wird dir sicherlich helfen bzw. auch der Ausbilder.

Hinweis: Verletzt der Chef seine Fürsorgepflicht, muss er gegebenenfalls dafür haften: Schadensersatz, Schmerzensgeld oder eine Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind hier möglich.

Niemand darf Dich anschreien, mobben oder Lügen über Dich erzählen.
Führe ein ruhiges (!!!) Gespräch mit dem Chef und sage ihm, dass Du ene solche Behandlung nicht duldest.
Wenn das keinen Erfolg bringt, dann wendest Du Dich an die zuständige Kammer und schilderst Deinen Fall. Die Schwester vom Chef würde ich ggfls wegen übler Nachrede anzeigen.

Aber - immer ruhig und gelassen bleiben, auch wenn es schwer fällt.

Da du noch Azubi bist, solltest du mal mit deinen Lehrern in der Berufsschule reden.
Die sind dafür der beste Ansprechpartner.

Such das Gespräch mit deinem Ausbilder und bitte ihn um eine Einschätzung über deine Leistung in der Ausbildung. Gerne auch mit schriftlich festgehaltenem Protokoll.

Anschliessend sprich ihn auf die Missstände an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbilder und Dozent