Darf die Polizei mich zur einer Blutabnahme zwingen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Darcf die Polizei mich zur einer Blutabnahme zwingen ???

Die Polizei darf bei einer drohenden Verzögerung des Untersuchungserfolges eine Blutentnahme selbst anordnen und dann auch mit Zwang durchsetzen (vgl. §81a Abs. 2 StPO). Sofern zeitnah ein Richter erreicht werden kann, wird die Blutentnahme (sofern die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen vorliegen) durch diesen angeordnet.

Wenn eine rechtmäßige Anordnung einer Blutentnahme vorliegt, darf diese Maßnahme auch mit Zwang und gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden. Wenn sich der Betroffene gegen die Maßnahme zur Wehr setzt, kann dies den Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfüllen (vgl. §113 StGB).

Eine Blutentnahme stellt zwar einen körperlichen Eingriff dar und erfüllt auch den objektiven Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, sofern die Anordnung der Maßnahme jedoch rechtmäßig ist, stellt die Maßnahme keine Straftat dar.

Ja, die Polizei kann eine Blutkontrolle verlangen und anordnen lassen. Dazu musst du mit auf die Wache und dann kommt ein Arzt, der das durchführt.

Das Pusten darfst Du verweigern, denn es dient AUSSCHLIESSLICH dazu, den Verdacht der Polizei zu erhärten und nicht dazu, einen objektiven Wert zu ermitteln, geschweige denn Dich zu entlasten.

Aber Minderjährigen passiert sowas eigentlich nicht. :P

PepsiMaster  15.04.2014, 16:31
Das Pusten darfst Du verweigern, denn es dient AUSSCHLIESSLICH dazu, den Verdacht der Polizei zu erhärten und nicht dazu, einen objektiven Wert zu ermitteln, geschweige denn Dich zu entlasten.

Ja, der Atemalkoholtest ist freiwillig, aber er kann in gleicher Weise be- als auch entlastend sein. Wenn man den Atemalkoholtest verweigert (und der wird ja nicht grundlos angeboten), ist eine Blutentnahme (fast) immer die Folgemaßnahme. Durch einen negativen Atemalkoholtest bzw. ein sehr geringes Ergebnis können Verdachtsmomente aus dem Weg geräumt und eine Blutentnahme verhindert werden.

Zwingen können sie dich erst dann, wenn eine richterliche Verfügung vorliegt. Aber die bekommen sie bei Verdacht Problemlos.

PepsiMaster  15.04.2014, 16:34
Zwingen können sie dich erst dann, wenn eine richterliche Verfügung vorliegt

Die Polizei darf bei einer drohenden Verzögerung des Untersuchungserfolges eine Blutentnahme auch selbst anordnen und dann auch mit Zwang durchsetzen (vgl. §81a Abs. 2 StPO).

Du darfst es verweigernzu Pusten, aber wenn du das tust sitzt du ganz schnell im Revier. Dann wird ein richterlicher Beschluss angefordert, und schneller als du bis 3 zählen kannst sitzt ein Arzt neben dir und nimmt eine Blutprobe von dir. Die Blutabnahme kannst du dann nciht verweigern ohne das das juristische Folgen nach sich zieht.

PepsiMaster  15.04.2014, 16:34
Die Blutabnahme kannst du dann nciht verweigern ohne das das juristische Folgen nach sich zieht.

Die Folgen der Verweigerung sind zunächst, dass die Maßnahme mit Zwang durchgeführt wird ...

Gegen Deinen Willen darf die Polizei es ERSTMAL nicht.

Aber warum sollte man es verweigern wenn man nichts getan hat?

Spätestens mit einem richterlichen Beschluss, der in der Regel sehr sehr schnell geht, darf die Polizei eine Blutabnahme anordnen.

PepsiMaster  15.04.2014, 16:33
Spätestens mit einem richterlichen Beschluss, der in der Regel sehr sehr schnell geht, darf die Polizei eine Blutabnahme anordnen.

Ziemliches Durcheinander.

Wenn es einen richterlichen Beschluss gibt, ist dies die Anordnung, dann muss die Polizei nichts mehr anordnen.

Die Polizei darf bei einer drohenden Verzögerung des Untersuchungserfolges eine Blutentnahme auch selbst anordnen und dann auch mit Zwang durchsetzen (vgl. §81a Abs. 2 StPO).